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   OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00   

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https://dejure.org/2000,17541
OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00 (https://dejure.org/2000,17541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2000 - 4 W 189/00 (https://dejure.org/2000,17541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2000 - 4 W 189/00 (https://dejure.org/2000,17541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 756
    Vollstreckungsfähigkeit einer Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe eines Gegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 08.03.1994 - 1 W 7446/93

    Vollstreckungsfähigkeit eines Urteils - Mangelnde Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00
    Eine ausreichende Bestimmtheit ist gegeben, wenn die genannte Gegenleistung ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH NJW 1993, 324 f, 325), denn der Gerichtsvollzieher muss in der Lage sein, zu prüfen, ob die ihm von dem Gläubiger übergebenen, dem Schuldner anzubietenden Gegenstände der nach dem Urteil geschuldeten Gegenleistung nach Vollständigkeit und Richtigkeit entsprechen (KG, Rpfl 1994, 309 f, 310; vgl. auch § 84 Abs. 2 S. 3 GVGA).

    Es können lediglich Datenträger herausgegeben werden, auf denen ein Computerprogramm gespeichert ist oder es können Daten gelöscht werden, so dass sie nicht weiter genutzt werden können (KG, Rpfl 1994, 309 f, 310).

    Allerdings ergibt eine Auslegung des Tenors in einer Zusammenschau mit dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen, dass der Gläubigerin durch die Rückgabe die gesamte Nutzungsmöglichkeit entzogen werden soll mit der Folge, dass sie alles zurückzugeben hat, was sie von dem Schuldner in Bezug auf die Software erhalten hat und was sie selbst auf der Festplatte oder auf Disketten gespeichert hat (ebenso: KG, Rpfl 1994, 309 f , 310) .

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00
    Eine Bezugnahme auf einen Datenträger oder eine nähere Beschreibung des Programms, was zur Identifizierung grundsätzlich geeignet wäre (BGH, NJW 1991, 587 zum Urheberrechtsschutz eines Computerprogramms) ist nicht erfolgt.
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00
    Eine ausreichende Bestimmtheit ist gegeben, wenn die genannte Gegenleistung ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH NJW 1993, 324 f, 325), denn der Gerichtsvollzieher muss in der Lage sein, zu prüfen, ob die ihm von dem Gläubiger übergebenen, dem Schuldner anzubietenden Gegenstände der nach dem Urteil geschuldeten Gegenleistung nach Vollständigkeit und Richtigkeit entsprechen (KG, Rpfl 1994, 309 f, 310; vgl. auch § 84 Abs. 2 S. 3 GVGA).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 97/93

    Rechtsmittelinteresse bei nicht vollstreckungsfähigem Auskunftsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00
    Ist dies nicht der Fall, kann auch wegen der Hauptleistung nicht vollstreckt werden (BGH, FamRZ 1994, 101 ).
  • KG, 24.07.1997 - 25 W 8662/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00
    Diese Unbestimmtheit des Titels kann allenfalls dann unbeachtlich sein, wenn zwischen den Parteien Einigkeit besteht, was die Gläubigerin konkret erhalten hat und auch wieder herausgeben kann (KG, NJW-RR 98, 424 ff, 425 zur Herausgabe einer Zahnarztpraxis).
  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

    Der Gegenstand und Reichweite der Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung muss sich aus dem Urteilstenor mithin selbst ergeben, sie muss dabei so bestimmt und eindeutig beschrieben sein, dass sie zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (vgl. BGH NJW 1993, 324; OLG Hamm MDR 2010, 1086; OLG Koblenz OLGR Koblenz 2000, 520; Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl, Rdn. 3 zu § 756 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 95/16

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Gewährung von

    ist es dann erforderlich, dass der Titel aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt ist oder doch sämtliche Voraussetzungen für seine Bestimmbarkeit klar festlegt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Oktober 2014 - 12 U 25/14, bei juris Rz. 45, u.H. auf BGH, NJW 1993, 324; KG, MDR 1997, 1058; OLG Koblenz, OLGR 2000, 520; OLG Hamm, MDR 2010, 1086).
  • OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Zwangsvollstreckung

    So fehlen bei herauszugebender oder zu liefernder Software oftmals konkrete Merkmale, die es dem Gerichtsvollzieher ermöglichen, die Software eindeutig zu identifizieren (vgl. etwa OLG Koblenz OLGR 2000, 520; KG Berlin NJW-RR 1994, 959; LG Düsseldorf CR 1995, 220, welches eine Identifizierbarkeit bereits anhand der äußeren Merkmale der überreichten Datenträger verlangt).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 U 153/18

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einer Aussage zu einer Studienplatzvergabe

    Erforderlich ist dazu, dass der Titel aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt ist oder doch sämtliche Voraussetzungen für seine Bestimmbarkeit klar festlegt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Oktober 2014 - 12 U 25/14, bei juris Rz. 45, u.H. auf BGH, NJW 1993, 324; KG, MDR 1997, 1058; OLG Koblenz, OLGR 2000, 520; OLG Hamm, MDR 2010, 1086).
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