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   OLG Celle, 13.06.1991 - 4 W 61/91   

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https://dejure.org/1991,6712
OLG Celle, 13.06.1991 - 4 W 61/91 (https://dejure.org/1991,6712)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.06.1991 - 4 W 61/91 (https://dejure.org/1991,6712)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 4 W 61/91 (https://dejure.org/1991,6712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zur Frage, ob an bestimmten Einstellplätzen Sondereigentum begründet werden kann; Sonderrechtsfähigkeit bei Fehlen einer Raumeigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage, ob an bestimmten Einstellplätzen Sondereigentum begründet werden kann; Sonderrechtsfähigkeit bei Fehlen einer Raumeigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1489
  • NJW-RR 1991, 1489 (Volltext mit red. LS)
  • DNotZ 1992, 231
  • Rpfleger 1991, 364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.07.1984 - 2 Wx 11/84

    Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen auf einem Garagenoberdeck

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1991 - 4 W 61/91
    Wenn somit kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, daß sich die Garagenstellplätze in einem Gebäude befinden müssen, so entstehen Abgrenzungsschwierigkeiten doch gleichwohl, weil der Begriff des Gebäudes normalerweise zu definieren ist als ein von vier Wänden umschlossenes mit einer Überdachung versehenes Bauwerk, während in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits mehrfach Stellplätze auf dem Dach eines Gebäudes oder einer Garage als sonderrechtsfähig angesehen worden sind, obwohl es in diesen Fällen sowohl an den Seitenwänden als auch der Überdachung fehlte (OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 312; OLG Köln, DNotZ 1984, 700; LG Braunschweig, Rpfleger 1982, 298; BayOblG, Rpfleger 1986, 248).
  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 20 W 648/83

    Sondereigentum; Garage; Stellplatz; Fahrzeug; Miteigentum; Tiefgarage

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1991 - 4 W 61/91
    Damit in Übereinstimmung hat das OLG Frankfurt (OLGZ 1984, 32 ff.) ausgeführt, Pkw-Abstellplätze auf einem ebenerdig gelegenen und von der Umgebung nicht abgegrenzten Dach einer Tiefgarage seien nicht sonderrechtsfähig.
  • OLG Hamm, 26.01.1998 - 15 W 502/97

    Sondereigentumsfähigkeit von Pkw-Abstellplätzen auf nichtüberdachtem

    Der Senat schließt sich nunmehr dem Rechtsstandpunkt an, daß an Pkw-Abstellplätzen auf dem nicht überdachten Oberdeck eines Parkhauses oder einer Sammelgarage nach § 3 Abs. 2 S. 2 WEG grundsätzlich Teileigentum begründet werden kann (ebenso: OLG Köln DNotZ 1984, 700 mit zustimmender Anmerkung Schmidt; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 32, 33; OLG Celle NJW-RR 1991, 1489 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 5. Auflage, Rdnr. 2835; Meikel/Streck a.a.O., § 53 Rdnr. 118 und Fußnote 629; Bärmann/Pick a.a.O., § 3 Rdnr. 24 a.E.; a.A. - obiter dictum, §§ 79 Abs. 2 GBO -, KG NJW-RR 1996, 587; offengelassen von BayObLG NJW-RR 1986, 761 [= MittBayNot 1986, 79 ]).

    Insbesondere liegt keine Fallgestaltung vor, in der von dem Grundbuchamt die Frage aufzuwerfen war, ob es sich bei den Oberdeckstellplätzen um unbebaute Grundstücksteilflächen handelt (zu einem solchen Fall s. OLG Celle NJW-RR 1991, 1489 ).

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