Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.01.2000 - 4 Ws 10/2000 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung der Hauptverhandlung aufgrund der Erkrankung des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.01.2000 - 13 KLs 183 Js 40225/99
- OLG Stuttgart, 20.01.2000 - 4 Ws 10/2000
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 14.12.1984 - 3 Ws 138/84
Aussetzungsbeschluß; Anfechtung; Vorbereitung des Urteils; Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2000 - 4 Ws 10/00
Eine Nachprüfung der im pflichtgemäßen Ermessen des erkennenden Gerichts liegenden, für die Aussetzung maßgebenden Beweiserwägungen und der daraus resultierenden Zweckmäßigkeit einer Aussetzung ist dem Beschwerdegericht verschlossen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1985, 227 [OLG Karlsruhe 14.12.1984 - 3 Ws 138/84] mit vielfältigen Nachweisen; OLG Stuttgart NJW 1973, 2309 [OLG Stuttgart 17.07.1973 - 1 Ws 214/73] ; im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt StV 1988, 195 ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 461 [OLG Düsseldorf 13.11.1992 - 1 Ws 1033/92] und NStZ-RR 1996, 142). - OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 1 Ws 1033/92
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2000 - 4 Ws 10/00
Eine Nachprüfung der im pflichtgemäßen Ermessen des erkennenden Gerichts liegenden, für die Aussetzung maßgebenden Beweiserwägungen und der daraus resultierenden Zweckmäßigkeit einer Aussetzung ist dem Beschwerdegericht verschlossen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1985, 227 [OLG Karlsruhe 14.12.1984 - 3 Ws 138/84] mit vielfältigen Nachweisen; OLG Stuttgart NJW 1973, 2309 [OLG Stuttgart 17.07.1973 - 1 Ws 214/73] ; im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt StV 1988, 195 ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 461 [OLG Düsseldorf 13.11.1992 - 1 Ws 1033/92] und NStZ-RR 1996, 142). - OLG Stuttgart, 17.07.1973 - 1 Ws 214/73
Aussagegenehmigungen für Ermittlungsbeamte ; Glaubwürdigkeit von Zeugen
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2000 - 4 Ws 10/00
Eine Nachprüfung der im pflichtgemäßen Ermessen des erkennenden Gerichts liegenden, für die Aussetzung maßgebenden Beweiserwägungen und der daraus resultierenden Zweckmäßigkeit einer Aussetzung ist dem Beschwerdegericht verschlossen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1985, 227 [OLG Karlsruhe 14.12.1984 - 3 Ws 138/84] mit vielfältigen Nachweisen; OLG Stuttgart NJW 1973, 2309 [OLG Stuttgart 17.07.1973 - 1 Ws 214/73] ; im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt StV 1988, 195 ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 461 [OLG Düsseldorf 13.11.1992 - 1 Ws 1033/92] und NStZ-RR 1996, 142).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ws 10/2000 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Ablehnung der bedingten Entlassung, Aufhebung, persönlicher Eindruck, Anhörung, Übersehen wichtiger Gesichtspunkte, Anhörung offensichtlich kein Gewicht
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96
Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ws 10/00
Wie das Oberlandesgericht mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, kann ein Abweichen von der von der Strafvollstreckungskammer für einen Verurteilten gestellten Prognose nur dann in Betracht kommen, wenn wichtige Gesichtspunkte übersehen worden sind oder wenn nach der Sachlage auch einem günstigen Eindruck bei der mündlichen Anhörung offensichtlich kein entscheidendes Gewicht beizumessen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.1978 in 3 Ws 536/78, Beschluss vom 14.08.1984 in 5 Ws 215/84 sowie Senatsbeschlüsse vom 09.05.1995 in 4 Ws 187/95, vom 13.03.1997 in 4 Ws 1116/97 und vom 17.06.1997 in 4 Ws 272/97).
- OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde
Das Beschwerdegericht soll deshalb von der aufgrund der persönlichen Anhörung gewonnenen Prognose nur abweichen, wenn von der Strafvollstreckungskammer wesentliche Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet worden sind oder die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erkennbar nicht auf einem für das Beschwerdegericht nachvollziehbaren Eindruck des Verurteilten bei der mündlichen Anhörung beruht (OLG Hamm Beschl. v. 25.03.2008 - 1 Ws 163/08; vgl. auch: OLG Hamm Beschl. v. 08.02.2000 - 4 Ws 10/2000). - OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 324/08
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde
Das Beschwerdegericht soll deshalb von der aufgrund der persönlichen Anhörung gewonnenen Prognose nur abweichen, wenn von der Strafvollstreckungskammer wesentliche Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet worden sind oder die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erkennbar nicht auf einem für das Beschwerdegericht nachvollziehbaren Eindruck des Verurteilten bei der mündlichen Anhörung beruht (OLG Hamm Beschl. v. 25.03.2008 - 1 Ws 163/08; vgl. auch: OLG Hamm Beschl. v. 08.02.2000 - 4 Ws 10/2000).