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   KG, 01.02.2002 - 4 Ws 14/02, 1 AR 19/02   

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https://dejure.org/2002,67252
KG, 01.02.2002 - 4 Ws 14/02, 1 AR 19/02 (https://dejure.org/2002,67252)
KG, Entscheidung vom 01.02.2002 - 4 Ws 14/02, 1 AR 19/02 (https://dejure.org/2002,67252)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 4 Ws 14/02, 1 AR 19/02 (https://dejure.org/2002,67252)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657 sowie BeckRS 2015, 14495; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, BeckRS 2014, 11294), zur Klärung innerer Vorgänge bei den Angeschuldigten durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2012, 117) oder entscheidend auf die Auswertung und Bewertung voneinander abweichender wissenschaftlicher Standpunkte von Sachverständigen aufgrund persönlicher Eindrucksbildung ankäme.
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, Beschluss vom 1. Februar 2002, 1 AR 19/02, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

    Das Gericht ist gehalten, seine Beurteilung einerseits aufgrund des gesamten Ermittlungsergebnisses vorzunehmen, andererseits aber auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung, insbesondere auch durch den persönlichen Eindruck des Gerichts hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines Hauptbelastungszeugen, in Rechnung zu stellen (KG, Beschl. 4 Ws 14/02 v. 1.2.02, juris Rn. 2).
  • LAG Köln, 09.04.2008 - 8 Ta 207/07

    Bestimmtheitserfordernis; Zwangsvollstreckung; Ordnungsgeld

    Die Prüfung, welche Maßnahme der Schuldner zu unterlassen hat bzw. zu welcher Maßnahme er verpflichtet sein soll, darf nicht in der Vollstreckungsverfahren verlagert erden (BAG, Beschluss vom 0.306.2003 - 1 AR 19/02; LAG Köln, Beschluss vom 16.01.1999 - 6 Ta 168/96).
  • KG, 26.11.2008 - 4 Ws 84/08

    Körperverletzung: Rechtlicher Hinweis auf eine in der Anklageschrift nicht

    Zweifelhafte Tatfragen hindern daher eine Eröffnung nicht, wenn in der Hauptverhandlung eine Klärung zu erwarten ist (Senat, Beschluss vom 1. Februar 2002, 4 Ws 14/02 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

    Das Gericht ist gehalten, seine Beurteilung einerseits aufgrund des gesamten Ermittlungsergebnisses vorzunehmen, andererseits aber auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung, insbesondere auch durch den persönlichen Eindruck des Gerichts hinsichtlich der Beweiskraft der Aussage eines Hauptbelastungszeugen, in Rechnung zu stellen (vgl. OLG Koblenz, NJW 2013, 98, 99; KG, Beschluss vom 01. Februar 2002 - 4 Ws 14/02 -).
  • KG, 25.07.2023 - 2 Ws 82/23

    Prüfungsumfang bei Anfechtung des Eröffnungsbeschlusses

    Ein Angeschuldigter ist einer ihm nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens zur Last gelegten Straftat hinreichend verdächtig und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beschließen (§ 203), wenn bei einer vorläufigen Tatbewertung (vgl. BGHSt 23, 304, 306) seine Verurteilung wahrscheinlich ist (vgl. KG, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 4 Ws 14/02 -, juris).
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