Rechtsprechung
KG, 28.08.2000 - 4 Ws 150/00, 1 AR 949/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 11.05.2010 - 3 Ws 412/10
Anfechtung des Freispruchs wegen Schuldunfähigkeit durch Angeklagten
in NStZ-RR 2000, 300; BGH, Beschl. v. 02.06.1989 - 2 StR 112/89 - juris; KG, Beschl. v. 28.08.2000 - 4 Ws 150/00 -juris; BayOblG, Beschl. v. 16.10.1998 - 5 StRR 182/98; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 322 Rn 1; vor § 296 Rn 13; Plöd, in: KMR vor § 296 Rn 15). - KG, 22.09.2020 - 4 Ws 74/20
Fehlende Beschwer bei Freispruch
Dies gilt auch dann, wenn der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit erfolgt (vgl. ausführlich hierzu BGH NStZ 2016, 560; BGHSt 16, 374; Senat, Beschluss vom 28. August 2000 - 4 Ws 150/00 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 345; jeweils m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.04.2000 - 4 Ws 150/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Haftbeschwerde, dringender Tatverdacht, Urteil 1. Instanz liegt bereits vor, Fluchtgefahr, Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, Angeklagter hat sich der Hauptverhandlung gestellt
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09
Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung
Schon deshalb spricht trotz der noch nicht eingetretenen Rechtskraft des Urteils der Strafkammer eine hohe Wahrscheinlichkeit im Sinne des dringenden Tatverdachts dafür, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten in der festgestellten Weise begangen hat (vergleiche dazu schon: BGH, StV 2004, 142; ständige Rechtsprechung aller Senate des Oberlandesgerichts Hamm: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 03. April 2009 - 2 Ws 99/09 - , vom 17. März 2008 in 2 Ws 66/08, vom 18. Oktober 2006 in 2 Ws 257/06, vom 17. März 2005 in 2 Ws 59/05, vom 31. Januar 2005 in 2 Ws 27/05, vom 21. Juni 2004 in 2 Ws 170/04; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99, vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00; 3. Strafsenat, Beschluss vom 25. Oktober 2004 in 3 Ws 554/04 mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 19.02.2013 - 5 Ws 59/13
Überprüfung des dringenden Tatverdachts in Rahmen der Haftbeschwerde während …
Schon deshalb spricht trotz der noch nicht eingetretenen Rechtskraft des Urteils der kleinen Strafkammer eine hohe Wahrscheinlichkeit im Sinne des dringenden Tatverdachts dafür, dass der Angeklagte die ihm ausweislich der schriftlichen Urteilsgründe zur Last gelegten Tat in der festgestellten Weise begangen hat (vergleiche dazu schon: BGH, StV 2004, 142; ständige Rechtsprechung aller Senate des Oberlandesgerichts Hamm: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Mai 2010 in III-5 Ws 165/10 und vom 19. Januar 2012 in III-5 Ws 3/13; vgl. auch: Beschlüsse des hiesigen 2. Strafsenats vom 17. März 2008 in 2 Ws 66/08, vom 18. Oktober 2006 in 2 Ws 257/06, vom 17. März 2005 in 2 Ws 59/05, vom 31. Januar 2005 in 2 Ws 27/05, vom 21. Juni 2004 in 2 Ws 170/04; Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99, vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00; Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 25. Oktober 2004 in 3 Ws 554/04 mit weiteren Nachweisen). - KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
Untersuchungshaft: Haftverschonung bei hoher Straferwartung
Schon deshalb spricht trotz der noch nicht eingetretenen Rechtskraft des Urteils der Strafkammer eine hohe Wahrscheinlichkeit im Sinne des dringenden Tatverdachts dafür, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten in der festgestellten Weise begangen hat (vergleiche dazu schon: BGH, StV 2004, 142; ständige Rechtsprechung aller Senate des Oberlandesgerichts Hamm: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 03. April 2009 - 2 Ws 99/09 - , vom 17. März 2008 in 2 Ws 66/08, vom 18. Oktober 2006 in 2 Ws 257/06, vom 17. März 2005 in 2 Ws 59/05, vom 31. Januar 2005 in 2 Ws 27/05, vom 21. Juni 2004 in 2 Ws 170/04; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99, vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00; 3. Strafsenat, Beschluss vom 25. Oktober 2004 in 3 Ws 554/04 mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 27.10.2003 - 2 Ws 256/03
Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe; 2/3 Zeitpunkt
Allein der Umstand, dass das Gericht nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens zu der Überzeugung der Täterschaft und Schuld des Angeklagten gelangt ist, spricht für eine hohe Wahrscheinlichkeit seines strafbaren Handelns in der festgestellten Weise (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00; ständige Rechtsprechung aller Senate des erkennenden Oberlandesgerichts). - OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04
Haftbeschwerde; Außervollzugsetzung; Urteil; Verhältnismäßigkeit; Gewicht der …
Allein der Umstand, dass das Gericht nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens zu der Überzeugung der Täterschaft und Schuld des Angeklagten gelangt ist, spricht für eine hohe Wahrscheinlichkeit seines strafbaren Handels in der festgestellten Weise (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 24. September 2003 in 3 Ws 368/03; Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99; Beschluss vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00 und Beschluss vom 29. Dezember 1999 in 4 Ws 515/99, veröffentlicht unter www.burhoff.de, Suchbegriff "dringender Tatverdacht" lfd.Nr. 46).