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   OLG Hamm, 07.08.2001 - 4 Ws 158/01   

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https://dejure.org/2001,11253
OLG Hamm, 07.08.2001 - 4 Ws 158/01 (https://dejure.org/2001,11253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2001 - 4 Ws 158/01 (https://dejure.org/2001,11253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2001 - 4 Ws 158/01 (https://dejure.org/2001,11253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Beiordnung eines Pflichtverteidiger, Schwere der Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Schwere der Tat; Fahrverbot; Sperrfrist; Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140
    Beiordnung eines Pflichtverteidiger; Schwere der Tat

Verfahrensgang

  • LG Münster - 10 KLs 42 Js 37/94
  • OLG Hamm, 07.08.2001 - 4 Ws 158/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 2St RR 51/95
    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2001 - 4 Ws 158/01
    Die Schwere der Tat ist vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung zu beurteilen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 140 Rdnr. 23 m.w.N.), wobei auch sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat, wozu auch ein drohender Bewährungswiderruf zählt, zu berücksichtigen sind (vgl. KG StV 83, 186; OLG Düsseldorf StraFo 99, 24; BayObLG NJW 95, 2738; OLG Köln StV 93, 402).
  • OLG Köln, 31.03.1993 - Ss 119/93

    Schwere der Tat; Mitwirkung; Verteidiger; Aussetzung der Vollstreckung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2001 - 4 Ws 158/01
    Die Schwere der Tat ist vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung zu beurteilen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 140 Rdnr. 23 m.w.N.), wobei auch sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat, wozu auch ein drohender Bewährungswiderruf zählt, zu berücksichtigen sind (vgl. KG StV 83, 186; OLG Düsseldorf StraFo 99, 24; BayObLG NJW 95, 2738; OLG Köln StV 93, 402).
  • KG, 23.12.1982 - Ss 101/82
    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2001 - 4 Ws 158/01
    Die Schwere der Tat ist vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung zu beurteilen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 140 Rdnr. 23 m.w.N.), wobei auch sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat, wozu auch ein drohender Bewährungswiderruf zählt, zu berücksichtigen sind (vgl. KG StV 83, 186; OLG Düsseldorf StraFo 99, 24; BayObLG NJW 95, 2738; OLG Köln StV 93, 402).
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Rechtsprechung
   KG, 11.10.2001 - 4 Ws 158/01, 2 AR 149/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,53229
KG, 11.10.2001 - 4 Ws 158/01, 2 AR 149/01 (https://dejure.org/2001,53229)
KG, Entscheidung vom 11.10.2001 - 4 Ws 158/01, 2 AR 149/01 (https://dejure.org/2001,53229)
KG, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - 4 Ws 158/01, 2 AR 149/01 (https://dejure.org/2001,53229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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