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   OLG Stuttgart, 13.12.2001 - 4 Ws 164/01   

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https://dejure.org/2001,10602
OLG Stuttgart, 13.12.2001 - 4 Ws 164/01 (https://dejure.org/2001,10602)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2001 - 4 Ws 164/01 (https://dejure.org/2001,10602)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 4 Ws 164/01 (https://dejure.org/2001,10602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; Unterzeichnete Schrift; Gestaltende Mitwirkung; Gefangener

  • Judicialis

    StVollzG § 118 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 118 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2001 - 4 Ws 164/01
    Diese Anforderungen entsprechen auch der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den Formerfordernissen einer Revisionsbegründung, die in § 345 Abs. 2 StPO nahezu wortgleich wie in § 118 Abs. 3 StVollzG geregelt sind (BGH NStZ 1984, 563; OLG Düsseldorf wistra 1992, 39 und BayObLG Rpfleger 1956, 286).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1991 - 5 Ss 202/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2001 - 4 Ws 164/01
    Diese Anforderungen entsprechen auch der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den Formerfordernissen einer Revisionsbegründung, die in § 345 Abs. 2 StPO nahezu wortgleich wie in § 118 Abs. 3 StVollzG geregelt sind (BGH NStZ 1984, 563; OLG Düsseldorf wistra 1992, 39 und BayObLG Rpfleger 1956, 286).
  • OLG Saarbrücken, 05.09.1995 - Vollz (Ws) 32/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2001 - 4 Ws 164/01
    Um diesen Zweck zu erreichen, muss der Verteidiger in der Regel eine Rechtsbeschwerde selbst fertigen (OLG Saarbrücken StV 1986, 543).
  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde, wenn der aufnehmende Rechtspfleger oder der Rechtsanwalt, durch den die Rechtsbeschwerde erhoben wird, auf einen Schriftsatz des Beschwerdeführers Bezug nimmt und sich dessen Inhalt zu eigen macht, ist nicht einheitlich; ein erheblicher Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bereits damit den Anforderungen des § 118 Abs. 3 StVollzG genügt ist oder zumindest in Ausnahmefällen genügt sein kann (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 1 Ws 186/10 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2005 - 5 Ws 179/05 Vollz -, juris; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 21. September 1995 - Ws 12/95 -, ZfStrVo 1997, S. 56 ; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 1 Vollz (Ws) 54/88 -, NStE 1988 Nr. 1 zu § 118 StVollzG; vom 8. Juni 1979 - 1 Vollz (Ws) 39/79 -, juris, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. September 1985 - Vollz (Ws) 32/85 -, StV 1986, S. 543; nicht ganz deutlich KG, Beschluss vom 12. Januar 1993 - 5 Ws 385/92 Vollz -, BlStVkunde 1994, Nr. 3, S. 7 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 Ws 220/93 -, Rpfleger 1994, S. 104; differenzierend OLG Celle, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 1 Ws 128/97 (StrVollz) -, juris; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 4 Ws 164/01 -, Justiz 2002, S. 233; ebenso wohl OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 1 Vollz (Ws) 141/91 -, NStZ 1992, S. 208).
  • OLG München, 21.07.2010 - 4 Ws 81/10

    Strafvollzug in Bayern: Untätigkeitsbeschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Eine vom Antragsteller verfasste Schrift, die der Rechtsanwalt lediglich unterzeichnet und/oder zu der er beteuert, dass die Verantwortung für ihren Inhalt übernehme, erfüllt die gesetzliche Form nicht, da sie von ihm nicht erarbeitet wurde (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.12.2001, 4 Ws 164/01, zitiert bei juris).
  • OLG Schleswig, 13.03.2018 - 1 VollzWs 86/18
    Eine vom Ast. verfasste Schrift, die der Rechtsanwalt lediglich unterzeichnet bzw. zu der er beteuert, dass er die Verantwortung für ihren Inhalt übernehme, erfüllt die gesetzliche Form nicht, da sie nicht von ihm erarbeitet wurde (OLG Stuttgart Beschl. v. 13.12.2001 ­ 4 Ws 164/01, BeckRS 2001, 30227336; OLG München, Beschl. v. 21.7.2010 ­ 4 Ws 81/10 [R] ­, juris).
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