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   OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22   

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OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22 (https://dejure.org/2022,17858)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.07.2022 - 4 Ws 201/22 (https://dejure.org/2022,17858)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 4 Ws 201/22 (https://dejure.org/2022,17858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    U-Haft, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Beschleunigungsrundsatz

  • openjur.de
  • strafrechtsiegen.de

    U-Haft - Anlass für Einholung Sachverständigengutachten - Beschleunigungsrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einholung eines psychiatrischen Gutachtens bei Verdacht auf Konsum von Betäubungsmitteln; Handel mit Betäubungsmitteln als Anlass für psychiatrisches Gutachten; Unterbringung in Erziehungsanstalt wegen Konsum von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Einholung eines psychiatrischen Gutachtens bei Verdacht auf Konsum von Betäubungsmitteln; Handel mit Betäubungsmitteln als Anlass für psychiatrisches Gutachten; Unterbringung in Erziehungsanstalt wegen Konsum von Betäubungsmitteln

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: U-Haft und Einholung eines SV-Gutachtens - Beschleunigungsgrundsatz verletzt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 254
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    a) Nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während der Hauptverhandlung vornimmt, nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 368; Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -, jew. m.w.N., juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2013 - 1 Ws 192/13 - und 11. Februar 2021 - 1 Ws 41/21 -, jew. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - 4 Ws 164/21 -).

    Allerdings muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen Grundlage zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris), ausreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -).

  • BGH, 14.01.2021 - StB 49/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftbefehl (dringender Tatverdacht;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    a) Nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während der Hauptverhandlung vornimmt, nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 368; Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -, jew. m.w.N., juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2013 - 1 Ws 192/13 - und 11. Februar 2021 - 1 Ws 41/21 -, jew. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - 4 Ws 164/21 -).

    Allerdings muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen Grundlage zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris), ausreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    Allerdings muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen Grundlage zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris), ausreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 63/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Absehen von einer Begutachtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    Unter diesen Umständen war weder die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gehalten, ein Sachverständigengutachten zu den genannten Punkten in Auftrag zu geben, noch musste das Landgericht nach erfolgter Anklageerhebung vor dem Hauptverhandlungstermin vom 29.06.2022 und den darin erfolgten erstmaligen Einlassungen der Angeklagten im Sinne des § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt erwägen und deswegen einen Sachverständigen hierzu vernehmen, zumal diese Vorschrift (auch) der Vermeidung überflüssiger Begutachtungen durch - nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehende - forensisch erfahrene Sachverständige dient (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2022 - 6 StR 63/22, NStZ 2022, 432 m. Anm. Schneider).
  • KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    Es ist ferner zu beachten, dass in Fällen, in denen Entscheidungen wie die Anklageerhebung oder der Eröffnungsbeschluss nicht vom Ergebnis des Gutachtens abhängen, der Eingang des Gutachtens nicht unbedingt abgewartet werden muss, wenn z.B. offenkundig - wie hier - nur eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommt (Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18.03.2008 -1 Ws 8/08(H), 22.07.2009 -1 Ws 27/09(H), vom 02.06.2010 -1 Ws 15 und 16/10(H), vom 07.07.2010 - 1 Ws 20/10 (H) und vom 22.04.2015 - 1 Ws 7/15 (H) - juris).
  • OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13

    Umfang der Bindungswirkung einer Feststellung zur Unbeschränktheit der Berufung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    a) Nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während der Hauptverhandlung vornimmt, nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 368; Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -, jew. m.w.N., juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2013 - 1 Ws 192/13 - und 11. Februar 2021 - 1 Ws 41/21 -, jew. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - 4 Ws 164/21 -).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    Es ist ferner zu beachten, dass in Fällen, in denen Entscheidungen wie die Anklageerhebung oder der Eröffnungsbeschluss nicht vom Ergebnis des Gutachtens abhängen, der Eingang des Gutachtens nicht unbedingt abgewartet werden muss, wenn z.B. offenkundig - wie hier - nur eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommt (Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18.03.2008 -1 Ws 8/08(H), 22.07.2009 -1 Ws 27/09(H), vom 02.06.2010 -1 Ws 15 und 16/10(H), vom 07.07.2010 - 1 Ws 20/10 (H) und vom 22.04.2015 - 1 Ws 7/15 (H) - juris).
  • OLG Oldenburg, 12.02.2021 - 1 Ws 41/21

    Kürzungen der Mittelgebühr des Pflichtverteidigers; Unbilligkeit bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    a) Nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während der Hauptverhandlung vornimmt, nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 368; Beschlüsse vom 05.02.2015 - StB 1/15 - und 14.01.2021 - StB 49/20 -, jew. m.w.N., juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2013 - 1 Ws 192/13 - und 11. Februar 2021 - 1 Ws 41/21 -, jew. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - 4 Ws 164/21 -).
  • OLG Bremen, 18.02.2008 - Ws 8/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22
    Es ist ferner zu beachten, dass in Fällen, in denen Entscheidungen wie die Anklageerhebung oder der Eröffnungsbeschluss nicht vom Ergebnis des Gutachtens abhängen, der Eingang des Gutachtens nicht unbedingt abgewartet werden muss, wenn z.B. offenkundig - wie hier - nur eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommt (Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18.03.2008 -1 Ws 8/08(H), 22.07.2009 -1 Ws 27/09(H), vom 02.06.2010 -1 Ws 15 und 16/10(H), vom 07.07.2010 - 1 Ws 20/10 (H) und vom 22.04.2015 - 1 Ws 7/15 (H) - juris).
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