Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 27.11.1997 - 4 Ws 253/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Begehung einer neuen Straftat nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Bekanntgabe des die - rückwirkende - Verlängerung der Bewährungszeit anordnenden Beschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56f Abs. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 25.01.1994 - 6 KLs 5/93
- LG Tübingen, 22.10.1997 - I (1) StVK 2566/96
- OLG Stuttgart, 27.11.1997 - 4 Ws 253/97
Papierfundstellen
- StV 1998, 666 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Zweibrücken, 12.02.1993 - 1 Ws 73/93
Rückwirkende Verlängerung; Bewährungszeit; Straftat; Verlängerungsbeschluß; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.1997 - 4 Ws 253/97
Diese rechtlich gebotene Rückwirkung ändert jedoch nichts daran, daß der Verurteilte, dessen neue Tat in der Zeit zwischen Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Verlängerungsbeschluß liegt, zur Tatzeit tatsächlich nicht unter Bewährung stand, also auch gar nicht die Vorstellung hatte, bewährungsbrüchig zu sein oder sein zu können (…LK/Gribbohm aaO Rdnr. 42;… Dreher/Tröndle aaO Rdnr. 8; KG StV 1986, 165 ; OLG Schleswig NStZ 1986, 363 [OLG Schleswig 23.01.1986 - 1 Ws 35/86] ; OLG Celle NStZ 1991, 206 [OLG Celle 22.10.1990 - 3/Ws] ; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510). - OLG Stuttgart, 12.09.1994 - 4 Ws 182/94
Strafaussetzung; Gericht; Widerruf; Entscheidung; Staatsanwaltschaft; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.1997 - 4 Ws 253/97
Der Beschluß wurde der Staatsanwaltschaft Offenburg am 31. August 1996 zugestellt (zur Erforderlichkeit vgl. OLG Stuttgart NStZ 1995, 53 [OLG Stuttgart 12.09.1994 - 4 Ws 182/94] ) und dem Verurteilten am 02. September 1996 durch Niederlegung bei der Post an dessen Wohnort. - OLG Celle, 22.10.1990 - 3 Ws 176/90
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.1997 - 4 Ws 253/97
Diese rechtlich gebotene Rückwirkung ändert jedoch nichts daran, daß der Verurteilte, dessen neue Tat in der Zeit zwischen Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Verlängerungsbeschluß liegt, zur Tatzeit tatsächlich nicht unter Bewährung stand, also auch gar nicht die Vorstellung hatte, bewährungsbrüchig zu sein oder sein zu können (…LK/Gribbohm aaO Rdnr. 42;… Dreher/Tröndle aaO Rdnr. 8; KG StV 1986, 165 ; OLG Schleswig NStZ 1986, 363 [OLG Schleswig 23.01.1986 - 1 Ws 35/86] ; OLG Celle NStZ 1991, 206 [OLG Celle 22.10.1990 - 3/Ws] ; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510). - OLG Schleswig, 23.01.1986 - 1 Ws 35/86
Bewährungszeit; Verlängerung; Nachträgliche Verlängerung; Längstmögliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.1997 - 4 Ws 253/97
Diese rechtlich gebotene Rückwirkung ändert jedoch nichts daran, daß der Verurteilte, dessen neue Tat in der Zeit zwischen Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Verlängerungsbeschluß liegt, zur Tatzeit tatsächlich nicht unter Bewährung stand, also auch gar nicht die Vorstellung hatte, bewährungsbrüchig zu sein oder sein zu können (…LK/Gribbohm aaO Rdnr. 42;… Dreher/Tröndle aaO Rdnr. 8; KG StV 1986, 165 ; OLG Schleswig NStZ 1986, 363 [OLG Schleswig 23.01.1986 - 1 Ws 35/86] ; OLG Celle NStZ 1991, 206 [OLG Celle 22.10.1990 - 3/Ws] ; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510). - KG, 13.08.1985 - 5 Ws 303/85
Begehung; Straftat; Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Verlängerung
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.1997 - 4 Ws 253/97
Diese rechtlich gebotene Rückwirkung ändert jedoch nichts daran, daß der Verurteilte, dessen neue Tat in der Zeit zwischen Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Verlängerungsbeschluß liegt, zur Tatzeit tatsächlich nicht unter Bewährung stand, also auch gar nicht die Vorstellung hatte, bewährungsbrüchig zu sein oder sein zu können (…LK/Gribbohm aaO Rdnr. 42;… Dreher/Tröndle aaO Rdnr. 8; KG StV 1986, 165 ; OLG Schleswig NStZ 1986, 363 [OLG Schleswig 23.01.1986 - 1 Ws 35/86] ; OLG Celle NStZ 1991, 206 [OLG Celle 22.10.1990 - 3/Ws] ; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510).
- OLG Köln, 27.01.2006 - 2 Ws 37/06
Kein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuen Straftaten nach Ablauf …
Der Senat folgt der insoweit in der Rechtsprechung und Kommentierung herrschenden Meinung (vgl OLGe Düsseldorf , Hamm, a.a.O., Stuttgart, StV 98, 666; Zweibrücken, NStZ 93, 510; KG StV 86, 165;… Tröndle/Fischer a.aO., Rn 3; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 26.Aufl., § 56 f Rn 10; MK-Groß, StGB, § 56 f Rn 19; SK-Horn, § 56 f Rn 9; LK-Gribbohm, StGB, § 56 f Rn 43). - KG, 12.05.2009 - 2 Ws 176/09
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
Zur Beseitigung des Vertrauens auf das Ende der Bewährungszeit erforderlich ist es auch, daß der Verurteilte in einem gerichtlichen Hinweisschreiben nicht nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs, sondern gerade auf diejenige einer Verlängerung hingewiesen worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1998, 131 = StV 1998, 666-Ls; Senat, Beschluß vom 31. Januar 2007 - 2 Ws 50/07 -). - OLG Rostock, 05.10.2004 - I Ws 430/04
Beginn verlängerter Bewährungszeit bei Entscheidung nach Ablauf ursprünglicher …
Demgegenüber sind die Rechtsprechung - soweit ersichtlich, einhellig - und weite Teile der Lehre der Ansicht, eine nach Ablauf der Bewährungszeit angeordnete Verlängerung schließe sich rückwirkend an die abgelaufene Bewährungszeit unmittelbar an (so bereits - wenn auch ohne nähere Begründung - Senatsbeschluss vom 16.09.2002 - I Ws 367/02 - OLG Stuttgart OLGSt § 56 f StGB Nr. 36 = StV 1998, 666 [LS];… OLG Celle a.a.O. und NdsRPfl 1989, 257 [258]; OLG Zweibrücken StV 1987, 351; KG StV 1986, 165; OLG Schleswig NStZ 1986, 363;… LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl., § 56 f Rdnrn. 40 ff.;… Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 56 f Rdnr. 12;… NK-StGB-Ostendorf, 11. Lfg., § 56 f Rdnr. 13; Dölling NStZ 1989, 345 [348]).
Rechtsprechung
KG, 23.12.1997 - 4 Ws 253/97, 1 AR 1435/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)