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OLG Hamm, 05.09.2000 - 4 Ws 322/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Voraussetzungen für einen Straferlass, Aufhebung, Zurückverweisung, Zurückstellung der Entscheidung, Bekannt werden neuer Straftaten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92
Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der …
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2000 - 4 Ws 322/00
Wenn, wie hier, aufgrund eines anhängigen Strafverfahrens der Verdacht besteht, dass ein Widerrufsgrund gemäß § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegt, ist die Entscheidung über den Erlass der Strafe - ggf. bis zum Abschluss des neuen Strafverfahrens - zurückzustellen, damit die Täterschaft und Schuld in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise festgestellt werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 235).