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OLG Hamm, 05.12.2006 - 4 Ws 551/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StGB § 68 f Abs. 1
Führungsaufsicht nach Vollverbüßung, verspätete Entscheidung, Entscheidung nach Entlassung, Zulässigkeit der Anordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung über den Eintritt der Führungsaufsicht nach Entlassung aus dem Strafvollzug
- Judicialis
StGB § 68 f Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68 f Abs. 1
Führungsaufsicht nach Vollverbüßung, verspätete Entscheidung, Entscheidung nach Entlassung, Zulässigkeit der Anordnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2006 - 4 Ws 551/06
Es ist anerkannt, dass die "verspätete" Prüfung der Frage des Eintritts der Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1 StGB nicht schlechthin zur Unzulässigkeit der Maßregel überhaupt führt (zu vgl. Beschluss des BVerfG vom 15.08.1980, NStZ 81, 21). - OLG Hamm, 25.02.1982 - 3 Ws 574/81
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2006 - 4 Ws 551/06
Die rechtzeitige Feststellung des Eintritts der Führungsaufsicht ist somit keine zwingende Verfahrensvoraussetzung (zu vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 25.02.1982 - 3 Ws 574/81 -).