Rechtsprechung
BayObLG, 03.11.1999 - 4Z BR 3/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren; …
Auf die unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde voraussetzt, dass die sofortige Beschwerde statthaft ist (so etwa BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; OLG Köln, Beschl. v. 3. Januar 2000 - 2 W 224/99 sowie 2 W 225/99), kommt es dann nicht mehr an.Ebenfalls dahingestellt bleiben kann die von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen positiv beantwortete Frage, ob eine sofortige Beschwerde und damit auch eine sofortige weitere Beschwerde dann statthaft ist, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner in einer Auflage nach § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO die Beibringung von Unterlagen und Erklärungen - etwa des Angebots einer "angemessenen" Befriedigungsquote oder der Beibringung einer qualifizierten Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung - aufgibt, die nach dem Gesetz nicht verlangt werden können (für die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in diese Fällen BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; Beschl. v. 2. Dezember 1999 - 4 Z BR 8/99; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = DZWIR 2000, 29; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 51/99; anders nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99, das schon die Erstbeschwerde für unstatthaft hält).
- OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00
Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung - …
Sie geht als speziellere Bestimmung der allgemeinen Vorschrift des § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO vor (…vgl. BGH ZInsO aaO, 281; Senat OLGR 2000, 369, 370; OLG Köln OLGR 2000, 141, 142; BayObLG Beschluss vom 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99 - und BayObLGZ 1999, 310, 312, 313; OLG Celle NZI 2000, 226; 227).