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   VGH Bayern, 17.08.2006 - 4 ZB 05.2771   

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VGH Bayern, 17.08.2006 - 4 ZB 05.2771 (https://dejure.org/2006,45439)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2006 - 4 ZB 05.2771 (https://dejure.org/2006,45439)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2006 - 4 ZB 05.2771 (https://dejure.org/2006,45439)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 17.8.2006 - 4 ZB 05.2771 - juris -) gehöre die rechtliche Bewertung der dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zugrunde liegenden Vorgängen gerade nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen.

    Daher gehört die rechtliche Bewertung der dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zugrunde liegenden Vorgängen nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gerade nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von Art. 71 Abs. 1 AGBGB (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 4 ZB 05.2771 - juris -).

  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Daher gehört die rechtliche Bewertung der dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zugrundeliegenden Vorgänge nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gerade nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von Art. 71 Abs. 1 AGBGB (vgl. z.B. BayVGH v. 19.7.2005 Az. 4 ZB 04.3528; v. 17.8.2006 Az. 4 ZB 05.2771).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707

    Gemeindliche Abwasseranlage; Wasserwirtschaftliche Vorhaben; Staatliche

    Mit diesem Vorbringen stützt sich die Klägerin der Sache nach auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die rechtliche Bewertung der dem Rückforderungsanspruch zugrunde liegenden Vorgänge gerade nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen i.S. des Art. 71 Abs. 1 AGBGB zählt (BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 4 ZB 05.2771 ; U.v. 26.3.1980 - 4 B 1179/79, BayVBl. 1980, 660/661).
  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Beitragsbescheid

    Daher gehört die rechtliche Bewertung der dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zugrundeliegenden Vorgänge nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gerade nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von Art. 71 Abs. 1 AGBGB (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 4 ZB 05.2771 - juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496

    Rückforderung von Subventionen für Ausbau der S-Bahn ...-...; Widerruf eines

    Weiter ist die rechtliche Bewertung der dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zugrundeliegenden Vorgänge nicht Teil der anspruchsbegründenden Tatsachen (BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 4 ZB 05.2771 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 10.10.2013 - Au 5 K 10.2056

    Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe bereits entschieden (U.v. 17.8.2006 - Az. 4 ZB 05.2771), dass die rechtliche Bewertung der dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zugrunde liegenden Vorgänge nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen gehöre.
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