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   VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613   

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https://dejure.org/2016,45879
VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 (https://dejure.org/2016,45879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 (https://dejure.org/2016,45879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2016 - 4 ZB 16.1613 (https://dejure.org/2016,45879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Heranziehung des Fahrzeugführers zum Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Verursachers einer Ölspur als Kostepflichtigen für einen Feuerwehreinsatz; Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr

  • rewis.io

    Kostentragung für einen Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feuerwehreinsatz; Beseitigung; Ölspur; Fahrzeugführer; Kostenersatz; Verursachung; Gefahr; Kostenersatzpflicht; Fahrzeughalter; Ersatzpflichtiger; Verschmutzung; Verschulden

  • rechtsportal.de

    Heranziehung des Verursachers einer Ölspur als Kostepflichtigen für einen Feuerwehreinsatz; Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. U. v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 30) stehen die nach Art. 28 Abs. 3 Satz 1 BayFwG zum Kostenersatz Verpflichteten grundsätzlich ohne Rangverhältnis nebeneinander.

    Die im Zulassungsantrag formulierte Frage, ob eine Gemeinde ein uneingeschränktes Auswahlermessen auch dann in Anspruch nehmen und den Fahrer zum Kostenersatz heranziehen kann, wenn eine Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters und eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, ist nach der bereits erwähnten Grundsatzentscheidung des Senats vom 3. September 2009 (Az. 4 BV 08.696, juris Rn. 30) zweifelsfrei zu bejahen.

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
    Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf öffentlich-rechtliche Leistungsansprüche bedeutet, dass die Ausübung des Auswahlermessens nur durch das Willkürverbot und offensichtliche Unbilligkeit begrenzt ist (vgl. BVerwG, U. v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667/1669 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339

    "Durch den Betrieb" eines Kraftfahrzeugs veranlasst (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG)

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
    Davon ist - wie generell im Feuerwehrrecht (vgl. BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - BayVBl 2014, 54 Rn. 13 ff.) - stets dann auszugehen, wenn zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 23.167

    Kosten für Feuerwehreinsatz, Einsatz im technischen Hilfsdienst, ausgelaufene

    Art. 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayFwG setzt kein bewusstes oder individuell vorwerfbares Fehlverhalten ("Verschulden"), sondern lediglich das "Verursachen" einer Gefahr voraus (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 - juris).

    Davon ist - wie generell im Feuerwehrrecht (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613; B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - beide juris) - stets dann auszugehen, wenn zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.

    Die Möglichkeit der Gefahrentstehung bzw. des Schadenseintritts darf dabei nicht außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit liegen; es muss auch bei wertender Betrachtung gerechtfertigt sein, die eingetretenen Folgen demjenigen zuzurechnen, dessen Verhalten dafür (mit-)ursächlich gewesen ist (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 - juris m.w.N.).

  • VG Augsburg, 28.08.2017 - Au 7 K 16.1461

    Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz

    Dass sie mit der angeforderten Zahlung an die Beklagte in Vorleistung treten muss, begründet für sich allein noch nicht die Unbilligkeit ihrer Inanspruchnahme (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 - juris Rn. 10; VG Ansbach, U.v. 8.3.2007 - AN 5 K 06.2307 - juris Rn. 30).
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