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VGH Bayern, 24.07.1998 - 4 ZE 98.1889 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 CE 05.1961
Bürgerbegehren über Vorentscheidung zu Bebauungsplan
An seiner in früheren Entscheidungen zum Ausdruck kommenden teilweise restriktiveren Auffassung (vgl. B.v. 10.6.1998 - 4 ZE 98.1596; B.v. 24.7.1998 - 4 ZE 98.1889, FSt 1998, Rdnr. 273) hält der Senat nicht länger fest. - VGH Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 1 S 2408/12
Vorläufiger Rechtsschutz; Bürgerbegehren
Lässt sich nach diesem Maßstab die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht feststellen, kommt mangels Anordnungsanspruchs eine vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nicht in Betracht, selbst wenn der Vollzug der mit dem Begehren angegriffenen Maßnahmen das Bürgerbegehren hinfällig werden lässt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.07.1998 - 4 ZE 98.1889 - juris;… OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 20.07.2007 - 2 MB 15/07 - juris Rn. 3;… SächsOVG, Beschl. v. 29.09.2008 - 4 B 209/08 - juris Rn. 10 ff.). - VG Regensburg, 28.01.2010 - RO 3 E 10.163
Bürgerbegehren "Kreiskrankenhäuser" Burglengenfeld, Oberviechtach und Nabburg
Erst die vertretungsberechtigten Personen eines zustande gekommenen und nicht offenbar unzulässigen Bürgerbegehrens können einen Anspruch auf Sicherung der Durchführung des Bürgerentscheids geltend machen (vgl. BayVGH, 17.3.1997, 4 ZE 97.874; Beschl. v. 24.7.1998, 4 ZE 98.1889).