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   OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07   

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https://dejure.org/2007,16625
OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07 (https://dejure.org/2007,16625)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07 (https://dejure.org/2007,16625)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. November 2007 - 4 ZKO 27/07 (https://dejure.org/2007,16625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7 Abs 1; HofV § 1; KAG-LSA § 6b
    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht von ungetrennten Hofräumen; Ausbaubeitrag; ungetrennte Hofräume; unvermessene Hofräume; Hofgrundstücke; Grundstück; Grundstücksbegriff; Buchgrundstück; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; Grundstücksgröße; Trennvermessung; Beitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbaubeitragspflicht und Beitragsbemessung für ungetrennte Hofräume; Definition eines beitragspflichtigen Grundstücks nach dem Buchgrundstücksbegriff; Ausnahmen von der Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs

  • Judicialis

    ThürKAG § 7 Abs. 1; ; HofV § 1; ; KAG-LSA § 6b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThürKAG § 7 Abs. 1; HofV § 1; KAG -LSA § 6b
    Ausbaubeiträge: Beitragspflicht von ungetrennten Hofräumen - Ausbaubeitrag; ungetrennte Hofräume; unvermessene Hofräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht,

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07
    So hat der Senat im Beschluss vom 20.12.2001 ausgeführt, dass im Erschließungsbeitragsrecht ein Abweichen vom dort geltenden Buchgrundstücksbegriff dann ausnahmsweise zulässig sei, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen, wenn bspw. ein baulich nutzbares Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben müsste (vgl. Beschluss vom 20.12.2001, 4 ZEO 867/99, NVwZ-RR 2002, S. 774).

    Eine solche Auslegung würde, damit sie überhaupt Vorrang vor der satzungsrechtlichen Festlegung des Buchgrundstücksbegriffs haben könnte, in gleicher Weise wie im Beschluss vom 20.12.2001 (a. a. O.) zumindest voraussetzen, dass die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs auf Dauer zu völlig unangemessenen Ergebnissen führen würde, weil noch nicht veranlagte Grundstücke - endgültig - unveranlagt blieben, obwohl sie aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verkehrsanlage einen beitragsrechtlichen Vorteil beziehen.

  • OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Abstandsfläche;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07
    Denn die Frage des persönlich beitragspflichtigen Eigentümers oder dinglich Berechtigten entscheidet sich nach den Vorschriften des BGB; die Ermittlung des Beitrags nach Art und Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach dem Baurecht, in dem ebenfalls der Buchgrundstücksbegriff gilt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 15.05.1996, 1 EO 423/95, zitiert nach Juris); auch auf die Vollstreckung in das Grundstück sind die Vorschriften der ZPO und des ZVG anzuwenden (§§ 36, 38 Abs. 1 Nr. 4 ThürVwZVG i. V. m. § 322 Abs. 1 Satz 2 AO 1977, nicht über § 15 ThürKAG, der nicht auf § 322 AO 1977 verweist).
  • OVG Thüringen, 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07
    Er hat allerdings in mehreren Fällen zum Anschlussbeitragsrecht der leitungsgebundenen Einrichtungen ausgeführt, es spreche viel dafür, vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 05.06.1998, 4 ZEO 1272/97, Abdruck S. 4, und vom 19.11.1998, 4 ZEO 515/98, Abdruck S. 7).
  • OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11

    Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe,

    Gegenstand der sachlichen Beitragspflicht ist grundsätzlich das gesamte Buchgrundstück (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. November 2007 - 4 ZKO 27/07 - ThürVBl. 2008, 139 und vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - KStZ 2002, 51 - 52).
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