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   BSG, 09.06.1988 - 4/1 RA 67/87   

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BSG, 09.06.1988 - 4/1 RA 67/87 (https://dejure.org/1988,21419)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1988 - 4/1 RA 67/87 (https://dejure.org/1988,21419)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1988 - 4/1 RA 67/87 (https://dejure.org/1988,21419)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.02.1965 - 4 RJ 29/63

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anforderungen an die Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist im Rahmen des § 23 Abs. 2 AVG die Verweisung auf eine selbständige Tätigkeit jedenfalls dann zulässig, wenn der Versicherte mit dieser bereits eine sichere Erwerbsgrundlage gefunden hat und die schon längere Zeit in nennenswertem Umfang und mit wirtschaftlichem Erfolg betriebene Tätigkeit im eigenen Geschäft nur fortzusetzen braucht (grundlegend: BSGE 22, 265, 269 = SozR Nr. 45 zu § 1246 RVO; ferner SozR Nr. 69 zu § 1246 RVO; BSG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 12 RJ 26/70 sowie zuletzt BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 80).

    Des weiteren ist zu verlangen, daß mit der selbständigen Tätigkeit Einkommen in Höhe mindestens der Hälfte des Einkommens erzielt werden kann, das ein abhängig Beschäftigter im bisherigen Beruf zu verdienen vermag, und der Verdienst muß wesentlich auf der - geistigen oder körperlichen - Arbeitskraft beruhen (vgl BSGE 22, 265, 269).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Danach kann differenziert werden zwischen Angestelltenberufen mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren und solchen mit einer längeren Ausbildung (durchschnittlich drei Jahre); andererseits gibt es auch "ungelernte Angestelltentätigkeiten" entsprechend der niedrigsten Gruppe im Mehrstufenschema für die Arbeiter (im einzelnen vgl Urteil des 1. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. März 1983 - 1 RA 15/82 - BSGE 55, 45, 50 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; dem folgend Urteil des 11. Senats vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - BSGE 57, 291, 297 ff = SozR aaO Nr. 126).

    Seine Begründung, der Kläger sei der "oberen Versichertengruppe" zuzuordnen, weil er "einen anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer erlernt" habe, er sei auf "Tätigkeiten der mittleren Versichertengruppe" mit einem Ausbildungsberuf von mindestens einjähriger Dauer (grundsätzlich) zu verweisen, stimmt in etwa mit der Klassifizierung überein, die der 1. Senat des BSG in dem erwähnten Urteil vom 24. März 1983 vorgenommen hat (vgl BSGE 55, 45, 50).

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RA 5/80

    Berufsunfähigkeit - Selbständige Tätigkeit im Ausland - Rente

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist im Rahmen des § 23 Abs. 2 AVG die Verweisung auf eine selbständige Tätigkeit jedenfalls dann zulässig, wenn der Versicherte mit dieser bereits eine sichere Erwerbsgrundlage gefunden hat und die schon längere Zeit in nennenswertem Umfang und mit wirtschaftlichem Erfolg betriebene Tätigkeit im eigenen Geschäft nur fortzusetzen braucht (grundlegend: BSGE 22, 265, 269 = SozR Nr. 45 zu § 1246 RVO; ferner SozR Nr. 69 zu § 1246 RVO; BSG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 12 RJ 26/70 sowie zuletzt BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 80).
  • BSG, 29.07.1971 - 12 RJ 26/70
    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist im Rahmen des § 23 Abs. 2 AVG die Verweisung auf eine selbständige Tätigkeit jedenfalls dann zulässig, wenn der Versicherte mit dieser bereits eine sichere Erwerbsgrundlage gefunden hat und die schon längere Zeit in nennenswertem Umfang und mit wirtschaftlichem Erfolg betriebene Tätigkeit im eigenen Geschäft nur fortzusetzen braucht (grundlegend: BSGE 22, 265, 269 = SozR Nr. 45 zu § 1246 RVO; ferner SozR Nr. 69 zu § 1246 RVO; BSG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 12 RJ 26/70 sowie zuletzt BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 80).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Danach kann differenziert werden zwischen Angestelltenberufen mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren und solchen mit einer längeren Ausbildung (durchschnittlich drei Jahre); andererseits gibt es auch "ungelernte Angestelltentätigkeiten" entsprechend der niedrigsten Gruppe im Mehrstufenschema für die Arbeiter (im einzelnen vgl Urteil des 1. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. März 1983 - 1 RA 15/82 - BSGE 55, 45, 50 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; dem folgend Urteil des 11. Senats vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - BSGE 57, 291, 297 ff = SozR aaO Nr. 126).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Erst seit kurzem besteht Einigkeit, daß die Zugehörigkeit zur Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters und zur entsprechenden Gruppe der Angestelltenberufe einen Ausbildungsstand von längerer als zweijähriger Dauer voraussetzt (wegen Einzelheiten vgl Urteil des Senats vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 143 S 472 mwN).
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Auch wenn man konzediert, daß die verletzte Rechtsnorm nicht ausdrücklich bezeichnet zu werden braucht, sofern sich aus den substantiiert vorgetragenen Tatsachen klar ergibt, welche Verfahrensvorschrift als verletzt angesehen wird (so bereits BSGE 1, 227; anscheinend enger: BSG in SozR 1500 § 164 Nr. 3 S 4), ist der Vortrag der Beklagten, die im übrigen weder direkt noch sinngemäß von einem Verfahrensfehler spricht, zu wenig konkretisiert.
  • BSG, 14.03.1979 - 1 RJ 84/78

    Bisheriger Beruf - Qualitative Bewertung - Maßgebliche Kriterien - Nachträgliche

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Dies erfordert, den qualitativen Wert des bisherigen Berufs festzustellen (zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 41).
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75

    Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 67/87
    Auch wenn man konzediert, daß die verletzte Rechtsnorm nicht ausdrücklich bezeichnet zu werden braucht, sofern sich aus den substantiiert vorgetragenen Tatsachen klar ergibt, welche Verfahrensvorschrift als verletzt angesehen wird (so bereits BSGE 1, 227; anscheinend enger: BSG in SozR 1500 § 164 Nr. 3 S 4), ist der Vortrag der Beklagten, die im übrigen weder direkt noch sinngemäß von einem Verfahrensfehler spricht, zu wenig konkretisiert.
  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 98/93

    Fehlen - Beruflicher Abschluss - Berufliche Qualifizierung - Unterhaltsgeld -

    Sowohl bei den Arbeitern als auch bei den Angestellten wird nämlich im Hinblick auf die mittlerweile übliche Ausbildungsdauer für die Annahme eines Leitberufes oberhalb der Anlerntätigkeiten - abgesehen von einer staatlichen Anerkennung (vgl zu den Arbeiterberufen: BSGE 55, 45, 47 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12) - in ständiger Rechtsprechung (seit 1983) eine mehr als zweijährige Regelausbildungszeit vorausgesetzt (BSGE 55, 45, 50 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; BSGE 59, 201, 206 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSGE 68, 277, 279 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 109, 140 und 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/1 RA 67/87 -, unveröffentlicht).

    Der nach dem Kriterium der Ausbildungsdauer als Angelernter zu bezeichnende Arbeitnehmer wird dadurch gleichwohl nicht zum Facharbeiter, sondern diesem lediglich für die Frage der Zumutbarkeit eines Verweisungsberufes gleichgestellt (BSGE 68, 277, 280 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/1 RA 67/87; Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, unveröffentlicht; Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 -, unveröffentlicht; Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 71/91 und 13 RJ 21/92 -, unveröffentlicht).

  • LSG Hessen, 29.01.2019 - L 2 R 237/16

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem

    Nach dem zur Ausführung dieser Grundsätze von der Rechtsprechung entwickelten sogenannten Mehrstufenschema (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 15/82; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984, 11 RA 72/83; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987, 1 RA 11/86; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988, 4/1 RA 67/87), das im Bereich der Angestellten zwischen dem Leitberuf der Angestellten mit hoher beruflicher Qualität, regelmäßig Studium, der Angestellten mit längerer Ausbildung, regelmäßig von 3 Jahren (Ausgebildete), der Angestellten mit einer Ausbildung bis zu 2 Jahren (Angelernte) und Angestellten ohne Ausbildung (Ungelernte) unterscheidet, ist die Klägerin der Gruppe der Angestellten mit einer Ausbildung von drei Jahren zuzuordnen.
  • LSG Bayern, 19.03.2014 - L 1 R 305/11

    Zur Verweisbarkeit eines Kfz Meisters auf Tätigkeiten als selbstständiger

    Die ausgeübte Selbstständigkeit darf auch nicht auf Kosten der Gesundheit, also unter unzumutbaren Schmerzen oder Beschwerden, verrichtet werden und auch nicht mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes verbunden sein (BSG, Urteil vom 9. Juni 1988, Az. 4/1 RA 67/87, in Juris Rn. 16).
  • BSG, 24.04.2013 - B 5 R 366/12 B
    7 Die Klägerin macht geltend, das LSG habe folgenden Rechtssatz aufgestellt: "Ein Versicherter kann auf eine selbständige Tätigkeit verwiesen werden, wenn diese Tätigkeit ausgeübt, nach dem beruflichen Werdegang zumutbar ist, dem festgestellten Leistungsvermögen entspricht und keinen beruflichen Abstieg bedeutet." 8 Demgegenüber habe das BSG im Urteil vom 9.6.1988 - 4/1 RA 67/87 - RdNr 16 folgenden Rechtssatz aufgestellt:.
  • SG Stade, 16.01.2007 - S 9 R 80/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Verweisung auf eine selbständige Tätigkeit jedenfalls dann zulässig, wenn der Versicherte mit dieser bereits eine sichere Erwerbsgrundlage gefunden hat und die schon längere Zeit in nennenswer-tem Umfang und mit wirtschaftlichen Erfolg betriebene Tätigkeit im eigenen Geschäft nur fortzusetzen braucht (BSG, Urteil vom 09. Juni 1988 - 4/1 RA 67/87).
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