Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.1987 - 420/85   

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https://dejure.org/1987,2922
EuGH, 07.07.1987 - 420/85 (https://dejure.org/1987,2922)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1987 - 420/85 (https://dejure.org/1987,2922)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1987 - 420/85 (https://dejure.org/1987,2922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    RICHTLINIE 82/603 DES RATES ZUR ÄNDERUNG DER RICHTLINIE 75/130
    VERKEHR - KOMBINIERTER VERKEHR SCHIENE/STRASSE - RICHTLINIE 82/603 - FAHRZEUGE, FÜR DIE EINE ERMÄSSIGUNG ODER ERSTATTUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER GEWÄHRT WERDEN KANN - ZUGMASCHINEN UND ANHÄNGER

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Nicht fristgerechte Umsetzung von Richtlinien durch Italien

  • Judicialis

    Richtlinie 82/603; ; Richtlinie 75/130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 82/603; Richtlinie 75/130
    VERKEHR - KOMBINIERTER VERKEHR SCHIENE/STRASSE - RICHTLINIE 82/603 - FAHRZEUGE, FÜR DIE EINE ERMÄSSIGUNG ODER ERSTATTUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER GEWÄHRT WERDEN KANN - ZUGMASCHINEN UND ANHÄNGER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Durchführung einer Richtlinie - Kombinierter Güterverkehr Schiene/Straße.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-374/00

    Kommission / Griechenland

    9: - Urteil vom 7. Juli 1987 in der Rechtssache 420/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2983, Randnr. 5); Urteil in der Rechtssache Kommission/Irland (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 13).

    11: - Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26); Urteil vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-354/99 (Kommission/Irland, Slg. 2001, I-7657, Randnr. 27).

    13: - Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-303/93 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1901, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1991 - C-45/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    9. Im übrigen betrifft Artikel 6, wie die Kommission in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, zum einen die Voraussetzungen der Eignung und der technischen Befähigung, die ein Unternehmen erfüllen muß, das Straßenbeförderungen durchführen möchte, und zum anderen die allgemeinen von den Verwaltungen der Mitglied- 6 - Rechtssache 420/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2983.7 - Randnrn.

    1) festzustellen, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 75 / J30 / EWG des Rates vom 17. Februar 1975 über die Fest- 8 - Urteil vom 28. März 1985 .n der Rechtssache 2/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1127.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-372/00

    Kommission / Irland

    Nur wenn die Umsetzung einer Richtlinie aus geographischen Gründen gegenstandslos ist, lässt sie keine Verpflichtung entstehen (in diesem Sinn Urteil vom 7. Juli 1987 in der Rechtssache 420/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2983, Randnr. 5).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-441/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Nur wenn die Umsetzung einer Richtlinie aus geografischen Gründen gegenstandslos ist, lässt sie keine Verpflichtung entstehen (in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 1987 in der Rechtssache 420/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2983, Randnr. 5).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2002 - 1 K 749/00

    Verletzung der sich aus dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung

    Denn der Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie definiert den Begriff "Straßenfahrzeug" als Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger und Zugmaschine (vgl. EuGH-Urteil vom 07. Juli 1987 Rs. 420/85, Europäische Gemeinschaft ./. Italienische Republik, EuGHE 1987, 2983).
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    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Durchführung einer Richtlinie - Kombinierter Güterverkehr Schiene/Straße

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