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   FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/2001   

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FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/2001 (https://dejure.org/2006,15130)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28.06.2006 - V 426/2001 (https://dejure.org/2006,15130)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - V 426/2001 (https://dejure.org/2006,15130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung unanfechtbarer Verwaltungsakte durch neue Verwaltungsakte; Anspruch auf Änderung wegen nachträglichen Bekanntwerdens von für den Steuerpflichtigen günstigen Tatsachen; Anfechtbarkeit einer Vereinbarung über die tatsächliche Verständigung zwischen dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung wegen Irrtums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung wegen Irrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Tatsächliche Verständigung - Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Sie betrifft Vereinbarungen über den der Einkommensbesteuerung zugrunde zu legenden Sachverhalt, die als "tatsächliche Verständigung" über eine bestimmte Sachbehandlung bei schwierig zu ermittelnden tatsächlichen Umständen nach der BFH-Rechtsprechung zulässig sind (BFH-Urteile vom 11.12.1984 VIII R 131/76, BStBl II 1985, 354 ; vom 05.10.1990 III R 19/88, BStBl II 1991, 211 ).

    Eine Vereinbarung über den Steueranspruch war weder zulässig (BFH-Urteil vom 05.10.1990 III R 19/88, a.a.O.) noch war in der tatsächlichen Verständigung eine Vereinbarung über die gesetzlich geschuldete Einkommensteuer getroffen worden.

  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Soweit eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeiten bestehen, und sich die Klage als erfolglos erweist, ist sie als unbegründet abzuweisen, ebenso wie bei einer form- und fristgerecht erhobenen (zulässigen) Klage gegen eine Einspruchsentscheidung mit der der Einspruch als unzulässig verworfen wurde, bei der sich diese Entscheidung des Finanzamts als zutreffend erweist und das Gericht in eine Sachprüfung nicht eintreten kann, die Klage als unbegründet abzuweisen ist (BFH-Urteil vom 29.05.2001 VIII R 10/00, BStBl II 2001, 747 unter I. 2. m.w.N.).

    An der gem. § 44 Abs. 1 FGO erforderlichen Durchführung eines Vorverfahrens fehlt es im Streitfall nicht (BFH-Urteil vom 29.05.2001 VIII R 10/00, a.a.O., unter II. 1. m.w.N.).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Dies gilt insbesondere für Tatsachen und Beweismittel aus seiner Wissens- und Einflusssphäre (vgl. BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462 ).
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Sie betrifft Vereinbarungen über den der Einkommensbesteuerung zugrunde zu legenden Sachverhalt, die als "tatsächliche Verständigung" über eine bestimmte Sachbehandlung bei schwierig zu ermittelnden tatsächlichen Umständen nach der BFH-Rechtsprechung zulässig sind (BFH-Urteile vom 11.12.1984 VIII R 131/76, BStBl II 1985, 354 ; vom 05.10.1990 III R 19/88, BStBl II 1991, 211 ).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Die Bindungswirkung einer derartigen Vereinbarung setzt voraus, dass sie sich auf Sachverhaltsfragen - nicht aber auf Rechtsfragen - bezieht, der Sachverhalt die Vergangenheit betrifft, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist, auf Seiten der Finanzbehörde ein für die Entscheidung zuständiger Amtsträger beteiligt ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (BFH-Urteil vom 07.07.2004 X R 24/03, BStBl II 2004, 975 unter II.B.1. m. w. N.).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Die getroffene Vereinbarung über die tatsächliche Verständigung führt auch nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis (BFH-Urteil vom 31.07.1996, XI R 78/95, BStBl II 1996, 625 ).
  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Nach dem Abflussprinzip, § 11 Abs. 2 EStG , können sich aus pauschalen Hinweisen auf spätere finanzielle Belastungen des Klägers aus diesem Sachverhalt keine rücktragsfähigen Verluste des Klägers in 1989 ergeben haben (BFH-Urteil vom 26.01.2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 369).
  • BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01

    Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Nichts anderes ergibt sich, wenn man Zuflüsse beim Kläger aus der Mitwirkung beim Verkauf der Z-Geschäftsanteile im Veranlagungszeitraum 1989 als sonstige Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG würdigt (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.2004 IX R 39/01, BStBl II 2004, 1072).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    Die Klägerin muss sich ein Verschulden des zusammenveranlagten Ehegatten zurechnen lassen (BFH-Urteil vom 24.07.1996 I R 62/95, BStBl II 1997, 115 m. w. N.).
  • BFH, 21.04.1988 - IV R 215/85

    Steuerbescheid - Änderung wegen neuer Tatsachen - Änderung wegen neuer

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
    In diesem Falle liegt kein rückwirkendes Ereignis vor, weil ihre Unwirksamkeit bereits vor Erlass der auf ihr beruhenden Einkommensteuerbescheide gegeben gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.1988 IV R 215/85, BStBl II 1988, 863 ).
  • BFH, 25.04.2001 - I R 22/00

    Satzung einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins ist erst mit Eintragung der

  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

  • BFH, 17.10.1990 - I R 16/89

    Von einer KGaA gezahlte Zinsen für ein von einem in der Schweiz ansässigen

  • BFH, 11.07.1985 - IV R 61/83

    Feststellungsbescheid - Einkünfte - Wissenschaftliche Tätigkeit

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 209/85

    Berichtigung nach § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 bei irrtümlich gewährtem

  • BFH, 28.10.1998 - X R 93/95

    Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage

  • BFH, 07.05.1987 - IV R 33/85

    Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist - Pflicht der Prozessbevollmächtigten,

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

  • BFH, 07.11.2000 - III R 23/98

    - für den Zeitraum 1. August 1984 bis 31. Mai 1987

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 62/97

    Verböserung bei einem Änderungsbescheid

  • BFH, 13.04.2000 - V R 56/99

    Unzulässiger Einspruch und Änderungsbescheid

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 51/96

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit des eingelegten Rechtsbehelfs

  • BFH, 09.12.1987 - I R 1/85

    Ansatz eines Verlustes im Körperschaftsteuerbescheid des Entstehungsjahres hat

  • BFH, 24.01.1975 - VI R 148/72

    Keine Beschwer bei Steuerfestsetzung auf 0 DM, wenn im Verfahren nach dem

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Rechtsprechung
   RG, 22.01.1901 - Rep. V. 426/01   

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https://dejure.org/1901,230
RG, 22.01.1901 - Rep. V. 426/01 (https://dejure.org/1901,230)
RG, Entscheidung vom 22.01.1901 - Rep. V. 426/01 (https://dejure.org/1901,230)
RG, Entscheidung vom 22. Januar 1901 - Rep. V. 426/01 (https://dejure.org/1901,230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird das Rücktrittsrecht des Verkäufers dadurch ausgeschlossen, daß er den Vertrag teilweise erfüllt hat? Liegt eine Stundung des Kaufpreises vor, wenn der Kaufpreis zwar nach der Übergabe, aber vor oder bei der Auflassung des verkauften Grundstückes fällig ist? 2. ...

  • Wolters Kluwer

    Rücktrittsrecht des Verkäufers.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 138
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    auch BAG 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - zu I 1 a aa der Gründe; BGH 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02 - zu II 2 a der Gründe; 18. Dezember 2002 - VIII ZR 141/02 - zu II 2 a der Gründe; ebenso bereits RG 20. Dezember 1902 - V 321/02 - RGZ 53, 212; 18. Februar 1902 - III 424/01 - RGZ 50, 426; 4. Juni 1901 - II 127/01 - RGZ 48, 218; 22. Januar 1901 - V 426/01 - RGZ 50, 138) .
  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89

    Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug

    Fehlt es somit an einer vertraglich vereinbarten Unteilbarkeit der Leistung und hat der Gläubiger, wie hier die insoweit für die Leasinggeberin handelnde Kl., abgrenzbare Teile der Gesamtleistung als Erfüllung entgegengenommen, bevor der Schuldner mit dem noch ausstehenden Teil in Verzug geraten ist, so kann der Gläubiger in erweiterter Auslegung des §§ 326 I 3 BGB i. V. mit 325 I 2 BGB (RGZ 50, 138 (142 f.)) nur dann von dem Vertrag insgesamt zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Der Kläger war also berechtigt, vom Wiederkaufvertrag insgesamt zurückzutreten (vgl. RGZ 50, 138, 143; Palandt/Heinrichs, aaO § 326 Rdn. 29; Erman/Battes, aaO § 326 Rdn. 44; vgl. auch für den Fall, daß die zu erbringende Leistung unteilbar ist, BGH, Urt. v. 27. Juni 1990, VII ZR 72/89, NJW-RR 1990, 1462, 1464 m. w. N.).
  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen

    Der Prozeßbevollmächtigte ist unter diesen Voraussetzungen regelmäßig befugt, im Namen des Mandanten den Rücktritt von einem Vertrag zu erklärten (vgl. RGZ 50, 138, 143 f; BGHZ 31, 206, 209; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 81 Rn. 10; MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim § 81 Rn. 8).
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 10 O 387/01

    Leistungsstörungen im Softwarepflegevertrag

    Denn es ist anerkannt, dass dann, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nach dem Parteiwillen nicht generell unteilbar sein sollen, ein Gläubiger dennoch im Einzelfall in erweiterter Auslegung des § 326 Abs. 1 Satz 3 BGB i.V.m. § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB (RGZ 50, 138, 142f.) von den Vereinbarungen insgesamt zurücktreten kann, wenn die teilweise Erfüllung der einen Vereinbarung wegen des Wegfalls der anderen für den Gläubiger kein Interesse mehr hat (BGH, Urteil vom 7. März 1990, NJW 1990, 3011 [3013]; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 25. März 1992, CR 1993, 593 und LG Stuttgart, Urteil vom 24. Januar 2001, 585; ferner: Palandt - Heinrichs, 61. Auflage, § 326 Rdnr. 28f).
  • LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05

    Änderungskündigung; Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich;

    So ermächtigt die Prozessvollmacht im Rahmen eines Zivilprozesses z. B. zur Abgabe einer Anfechtungserklärung nach §§ 119 ff. BGB (RGZ 48 218), zur Abgabe einer Aufrechnungserklärung (RGZ 50 426) oder zur Erklärung des Rücktritts von einem Vertrag (RGZ 50, 138).
  • BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59

    Rechtsmittel

    Deshalb kann insbesondere ein Kaufpreis nur dann als gestundet betrachtet werden, wenn er erst nach - im wesentlichen vollendeter - Erfüllung der dem Verkäufer obliegenden Leistung fällig werden soll, den Verkäufer also die Pflicht zur Vorleistung trifft; wird dagegen sowohl der Zahlungstermin als auch der wesentliche Teil der Verkäuferleistung in der Weise hinausgeschoben, daß nach wie vor beide Leistungen Zug um Zug zu erfüllen sind, so liegt keine Stundung vor (RGZ 50, 138, 140; 83, 179, 181 f; RG WarnRspr 1937 Nr. 113; BGH WM 1958, 466, 469; BGB RGRK 11. Aufl. § 454 Anm. 5).

    Das ergebe sich aus RGZ 50, 138 und BGB RGRK 11. Aufl. § 454 Anm. 2 letzter Absatz.

  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 71/69

    Verkauf eines beweglichen Imbissgeschäfts - Vertragliche Mitwirkungspflicht des

    Das bedeutet, daß der Gläubiger kein Interesse an der beiderseitigen teilweisen Erfüllung des Vertrages hat (RGZ 50, 138, 143), m.a.W. daß der Gläubiger kein Interesse hat, die geminderte Leistung durch eine geminderte Gegenleistung zu erkaufen (Enneccerus-Lehmann 15. Aufl. § 49 II 5 a).

    Ein solches Interesse wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn es sich um einen untrennbaren Vertrag über einen unteilbaren Gegenstand handelt oder wenn der Vertrag in einer Weise einheitlich ist, daß er nur durch eine einheitliche vollständige Leistung vollzogen werden kann (RGZ 50, 138, 143; RG HRR 1925, 1625).

  • BGH, 14.11.1952 - V ZR 95/51

    Rechtsmittel

    Eine Verselbständigung der Kaufpreisforderung gegenüber der Sachleistung des Klägers, auf die es für die Anwendung von § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG allein ankommen könnte, ist darin nicht zu erblicken (RGZ 50, 138; Staudinger Bem. IX 1 b zu § 433 BGB).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 5 U 191/00

    Interessenwegfall und Rücktritt vom ganzen Vertrag bei Teilleisung

    Bei einem Grundstück handelt es sich um einen einheitlichen Kaufgegenstand, der sich rechtlich als eine unteilbare Leistung darstellt (vgl. MüKo-Emmerich, BGB, 4. Aufl., § 326, Rn. 104; Erman-Battes, BGB, 10. Aufl., § 326, Rn. 44, RGZ 50, S. 138 ff).
  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 131/69

    Übergang eines Rückübereignungsanspruches infolge einer Abtretung - Befreiung von

  • BGH, 18.01.1966 - V ZR 113/63

    Vermietermitteilung nach § 571 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19
  • BGH, 28.01.1959 - V ZR 153/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1967 - Ib ZR 24/65

    Rücktritt von einem Kaufvertrag - Pflicht zur Beschaffung zur Herstellung der

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53

    Rechtsmittel

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