Rechtsprechung
LG Kempten, 25.04.2013 - 43 T 620/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Bamberg, 19.09.2013 - 3 T 157/13
Verstoß des Schuldners gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft
Während etwa im Erinnerungsverfahren dem Gerichtsvollzieher als Organ der Zwangsvollstreckung eine Beteiligtenstellung und eigene Erinnerungsbefugnis abgesprochen wird (…vgl. Zöller, ZPO, 29. Auflage § 766 Rdnr. 37 m.w.N.), bejaht ein Teil der Rechtsprechung im Verfahren nach § 882c, 882d ZPO eine eigene Beschwerdeberechtigung des Gerichtsvollziehers (vgl. etwa LG Kempten, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 43 T 620/13, nach juris). - LG Paderborn, 18.07.2013 - 5 T 242/13
Eintragung eines untergetauchten Schuldners in das Schuldnerverzeichnis; Antrag …
Angesichts des insoweit eindeutigen Gesetzeswortlauts sah die Kammer jedoch keinerlei Möglichkeiten den Schuldner zu belangen und eine anderweitige Entscheidung zu treffen (vgl. auch Landgericht Kempten, Az. 43 T 620/13 mit gleichlautender Begründung). - AG Erfurt, 16.10.2013 - 82 M 1288/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zuständigkeit für die Bewilligung der öffentlichen …
Zwar ist das Gericht der Auffassung, dass die öffentliche Zustellung der Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO nicht unzulässig ist (so auch Büttner, DGVZ 13, 123f; a. A. LG Kempten, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 43 T 620/13), auch wenn der Gesetzestext in § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO am Ende "§ 763" benennt, der eine öffentliche Zustellung nicht vorsieht (vgl. § 763 Abs. 2 S. 3 ZPO).