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   AG Iserlohn, 13.02.2018 - 44 C 103/17   

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AG Iserlohn, 13.02.2018 - 44 C 103/17 (https://dejure.org/2018,12519)
AG Iserlohn, Entscheidung vom 13.02.2018 - 44 C 103/17 (https://dejure.org/2018,12519)
AG Iserlohn, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 44 C 103/17 (https://dejure.org/2018,12519)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Auszug aus AG Iserlohn, 13.02.2018 - 44 C 103/17
    Grundsätzlich kann sich der Wahlarzt durch eine Individualvereinbarung mit dem Patienten von seiner Pflicht zur persönlichen Leistung befreien und deren Ausführung einem Stellvertreter übertragen (BGH, Urt. v. 20.12.2007, Az. III ZR 144/07, NJW 2008, 987).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12

    Mietkaution: Rückzahlungsanspruch gegen früheren Vermieter

    Auszug aus AG Iserlohn, 13.02.2018 - 44 C 103/17
    Zu einer anderen Beurteilung führt auch nicht die von Beklagtenseite herangezogene Rechtsprechung des BGH in seinem Urteil vom 23.01.2013, Az. VIII ZR 143/12, NJW-RR 2013, 457.
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus AG Iserlohn, 13.02.2018 - 44 C 103/17
    Grundsätzlich ist bei der Beurteilung, ob eine allgemeine Geschäftsbedingung vorliegt, unerheblich, ob dem anderen Vertragspartner die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen eingeräumt wird (BGH, Urteil v. 27.01.2000. Az. I ZR 241/97).
  • LG Heidelberg, 30.11.2022 - 4 S 3/22

    Chefarztbehandlung: Stellvertretervereinbarung kann auch bei vorhersehbarer

    Es lag auch ein Fall der vorhersehbaren Verhinderung vor, denn anderenfalls wäre die Stellvertretervereinbarung nicht unmittelbar mit der Wahlleistungsvereinbarung, sondern später geschlossen worden (vgl. AG Iserlohn, Urteil vom 13.02.2018 - 44 C 103/17 , juris, Rn. 28).

    Der konkrete Grund für die Verhinderung muss nicht angegeben werden (vgl. AG Iserlohn, Urteil vom 13.02.2018 - 44 C 103/17 , juris, Rn. 28).

    Hier sind dem Beklagten alle möglichen Optionen eröffnet worden, und er konnte zwischen ihnen durch Ankreuzen frei auswählen (vgl. AG Iserlohn Urteil vom 13.2.2018 - 44 C 103/17 , juris, Rn. 26; LG Frankenthal, Urteil vom 06.02.2019 - 2 S 168/18 , juris, Rn. 5).

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