Rechtsprechung
RG, 14.03.1901 - Rep. 468/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Versuch der Kindesabtreibung mit untauglichen Mitteln, begangen von einer Nichtschwangeren.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-frankfurt.de (Entscheidungsbesprechung)
Die letzte Reichsgerichtsentscheidung über den untauglichen Versuch (Max Ernst Mayer; Deutsche Juristen-Zeitung, 1902, 330-332)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 217
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51
Rechtsmittel
Immer aber ist Voraussetzung für die Annahme eines strafbaren Versuches, dass nicht nur ein verbrecherischer Wille vorhanden ist, sondern dass er sich auch in ein äusseres Verhalten umsetzt, das nach der Meinung des Täters den beabsichtigten Erfolg herbeiführt und das über blosse Vorbereitungshandlungen hinausgeht, als den Anfang einer Ausführung der gewollten Straftat enthält (vgl. RGSt 34, 217, 219, 221). - BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
Rechtsmittel
Die berechtigte Wahrnehmung von Interessen braucht nicht der einzige Zweck der herabsetzenden Äusserungen zu sein (RGSt 34, 217). - BGH, 29.11.1956 - 4 StR 422/56
Rechtsmittel
Gegen die Verurteilung wegen versuchter Abtreibung bestehen daher keine rechtlichen Bedenken (RGSt 34, 217; 68, 13btr. den sog. Versuch am untauglichen Gegenstand und mit untauglichen Mitteln).