Rechtsprechung
AG München, 27.01.2012 - 472 C 26823/11 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (14)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Erst überprüfen, dann bestreiten….
- lawblog.de (Kurzinformation)
Nebenkosten: Pauschale Kritik reicht nicht
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Richtigkeit einer Nebenkostenabrechnung kann nicht pauschal bestritten werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Beanstandung einer Nebenkostenabrechnung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung - Mieter bemängelt zu hohen Verbrauch
- lto.de (Kurzinformation)
Mietnebenkosten - Mieter muss Abrechnungen substantiiert angreifen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung - Erst überprüfen, dann bestreiten ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nebenkostenabrechnung pauschal in Frage gestellt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein pauschales Bestreiten der Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Pauschales Bestreiten einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung ist unzulässig
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Vor dem Bestreiten der Nebenkostenabrechnung erst die Belege prüfen
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Streit um Nachzahlungsforderungen - Nebenkosten und Betriebskosten - die zweite Miete
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung: Erst überprüfen, dann bestreiten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nebenkostenbelege sollte man überprüfen