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AG Neuss, 02.05.2005 - 48 F 39/05 |
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Verfahrensgang
- AG Neuss, 02.05.2005 - 48 F 39/05
- OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 7 UF 141/05
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 7 UF 141/05
Wohnvorteil, Altersvorsorgeunterhalt
Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts N. vom 02.05.2005, Aktenzeichen 48 F 39/05, das Urteils des Amtsgerichts, Familiengericht, N. vom 30.04.2004, Aktenzeichen 48 F 339/03, dahingehend abzuändern, dass er mit Wirkung vom 01. Februar 2005 an verpflichtet ist, an die Beklagte lediglich einen monatlich im Voraus zu entrichtenden Unterhalt von 210, 19 EUR zu bezahlen.