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   OLG München, 09.09.2005 - 4St RR 31/05   

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OLG München, 09.09.2005 - 4St RR 31/05 (https://dejure.org/2005,42330)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2005 - 4St RR 31/05 (https://dejure.org/2005,42330)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2005 - 4St RR 31/05 (https://dejure.org/2005,42330)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Mit Beschluss vom 21.10.2005 hat der Senat das Verfahren bis zur Vorabentscheidung des EuGH im Verfahren 4St RR 031/05 ausgesetzt.

    Im oben genannten Bezugsverfahren (Az. 4St RR 031/05), im Hinblick auf das der Senat das vorliegende Verfahren vorläufig ausgesetzt hatte, hat der EuGH diese Rechtsprechung auch auf den Fall erstreckt, in welchem der Entzug der ursprünglichen Fahrerlaubnis nicht mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verbunden war (Beschluss Kremer Rn. 34).

  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat

    Auch war im Fall 'Kremer' (aaO) die EU-Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis und bestandskräftiger Ablehnung der Neuerteilung jeweils durch Verwaltungsakt erteilt worden (in diesem Fall war nach den Ausführungen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs "eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von einem deutschen Gericht nicht verhängt worden", allerdings hatte der zugrundeliegende Vorlagebeschluss des OLG München vom 09.09.2005 - 4 St RR 031/05 - im Gegensatz zu anderen einschlägigen Normen die Vorschrift des § 4 Abs. 10 StVG nicht mitgeteilt, dagegen den Hinweis enthalten, die betreffende Person habe im Rahmen des Verfahrens über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis den Nachweis der Eignung nicht erbracht und "in der Folgezeit - ohne dass eine Sperrfrist des Aufnahmestaats gelaufen ist - die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat" erworben).
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Angesichts der insbesondere auch im Strafrecht bisher nicht geklärten Frage der Anwendbarkeit von § 28 Abs. 4 und 5 FeV im Blick auf die europarechtlichen Vorgaben (vgl. OLG München, Vorlagebeschluss vom 09.09.2005 - 4St RR 031/05 -) dürfte der Sofortvollzug der Verfügung, mit der ihm seine tschechische Fahrerlaubnis mit der Wirkung des Verbots, davon im Inland Gebrauch zu machen, entzogen worden ist, für die Frage des Vorliegens des Tatbestandes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhebliche rechtliche Bedeutung haben.
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