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LG Düsseldorf, 06.04.2006 - 4a O 1/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
PatG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen des patentrechtlichen Anspruchs auf Einwilligung in die Vernichtung von MP3-Playern auf Kosten des Patentverletzers; Ausgestaltung der Substantiierung von Patentverletzungen durch Wiedergabegeräte mit MP3-Funktion; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 06.04.2006 - 4a O 1/06
- OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 2 U 51/06
- BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55
Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.04.2006 - 4a O 1/06
Eine derartige Pflicht wäre unzumutbar (BGH, GRUR 1957, 352 - Pertusin II).
- LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
Beschreibung eines iPod nano als Verfügungsgeschmacksmuster in der Kombination …
aa) Sofern die Verfügungsbeklagte als Transporteurin der streitgegenständlichen Sendungen wie vorliegend durch das Grenzbeschlagnahmeverfahren auf eine konkrete Schutzrechtsverletzung hingewiesen wird und hierdurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme erhält, trifft sie grundsätzlich die Pflicht, die konkret beanstandete Lieferung einer Prüfung zu unterziehen und auf das objektive Vorliegen einer Schutzrechtsverletzung zu untersuchen (vgl. OLGR Hamburg, 2001, 294, 296; LG Düsseldorf InstGE 6, 132 - Frachtführer II). - OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08
Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei …
Dementsprechend hatte auch das Landgericht Düsseldorf im von der Klägerin angeführten Urteil vom 6.4.2006 (Az. 4a O 1/06 [Anl K 11]) eine Verpflichtung des Frachtführers zur Einwilligung in die Vernichtung objektiv patentverletzender Ware nur unter der Prämisse bejaht, dass dies nicht auf seine Kosten geschehe. - LG Heidelberg, 22.08.2018 - 12 O 26/18
Seefrachtgeschäft: Bereicherungsanspruch des Verfrachters gegen den Empfänger bei …
Denn die Klägerin war während des Transportes nicht nur Besitzdienerin, sondern selbst Besitzerin (LG Düsseldorf, Urteil vom 6.4.2006, 4a O 1/06, Juris Rn 31) und übertrug diesen Besitz mit der Ablieferung der Güter auf die Beklagte.