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LG Düsseldorf, 14.04.2005 - 4a O 242/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus einem Patent (hier: Thermocycler-Vorrichtung); Unzulässigkeit einer Gebrauchmachung von einem geschützten Patent; Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Patentrechtsverletzung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Thermocycler II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.04.2005 - 4a O 242/03
- OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01
soco. de
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.2005 - 4a O 242/03
Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich nicht vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2005, 262 - soco.de). - BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02
"Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.2005 - 4a O 242/03
Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Kupplung für optische Geräte" (GRUR 2003, 1031 ff.) ausgeführt, dass die Tatsachen, die ein patentverletzendes Anbieten begründen, auch aus außerhalb eines Werbemittels liegenden Umständen gewonnen werden können.
- OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
Thermocycler II
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 2005 (Az 4a O 242/03) die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Europäischen Patentamtes über den Einspruch der Beklagten zu 1) gegen das Klagepatent auszusetzen, höchst hilfsweise die Revision zuzulassen. - LG Düsseldorf, 14.04.2005 - 4a O 234/03
Thermocycler
Die Beklagten sind unter Bezugnahme auf das Vorbringen der Beklagten in dem Parallelverfahren 4a O 242/03 der Auffassung, die Klägerin stütze ihr Klagebegehren unzulässigerweise auf Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrages B 2, weil ein Klagepatent mit dem genannten zusätzlichen Merkmal nicht existiere.Entsprechendes wird auch in einer Abbildung der Beklagten zu 1. in dem Parallelverfahren 4a O 242/03 aus dem Produktkatalog unter "Technical Information" gezeigt, welche in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin an die Parteien aller drei Verfahren betreffend das hiesige Klagepatent überreicht wurde.