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   LG Düsseldorf, 12.01.2006 - 4a O 82/05   

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https://dejure.org/2006,42475
LG Düsseldorf, 12.01.2006 - 4a O 82/05 (https://dejure.org/2006,42475)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2006 - 4a O 82/05 (https://dejure.org/2006,42475)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 4a O 82/05 (https://dejure.org/2006,42475)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 11.11.2003 - 4b O 100/03

    Einhaltung der Schriftform als Abschlussvoraussetzung für einen Lizenzvertrag

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2006 - 4a O 82/05
    In dem unter umgekehrtem Rubrum geführten Rechtsstreit Landgericht Düsseldorf 4b O 100/03 stritten die Parteien (die Klägerin als dort beklagte Partei noch unter FLABEG Steinglas GmbH firmierend) über das Zustandekommen eines Lizenzvertrages über die Nutzung des EP 0 799 949. Der Beklagte verneinte die Lizenzerteilung und wollte der Klägerin die Behauptung verbieten lassen, sie - die hiesige Klägerin - sei Inhaberin einer exklusiven Lizenz an dem EP 0 799 949. Jenem Rechtsstreit vorangegangen waren folgende Ereignisse:.

    Das rechtswirksame Zustandekommen des Lizenzvertrags war Gegenstand des Rechtsstreits 4b O 100/03 vor dem Landgericht Düsseldorf.

    Der Beklagte stellt die Richtigkeit des zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ergangenen Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4b O 100/03), welches das Bestehen eines Lizenzvertrages als Vorfrage der Unterlassungsverpflichtung geprüft und verneint hat, nicht in Abrede.

    Erst mit dem Urteil LG Düsseldorf 4b O 100/03, das die Klägerin zum Unterlassen der Behauptung verpflichtete, es sei ein Lizenzvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen, stand für die Klägerin mit hinreichender Sicherheit fest, dass der von ihr als bestehend angenommene Lizenzvertrag aus Rechtsgründen nicht zustande gekommen war.

    Aufgrund dieses nachvollziehbaren Interesses an Rechtssicherheit konnte die Klägerin zugleich einerseits davon ausgehen, dass der Lizenzvertrag im April 2001 wirksam zwischen den Parteien abgeschlossen worden sei (wie sie im Rechtsstreit Landgericht Düsseldorf 4b O 100/03 vorgetragen hat), und andererseits entsprechend Ziffer III. der Vereinbarung vom 01.02.2002 darauf hinwirken, eine "endgültige Lizenzvereinbarung" zu schließen, mit der sie die noch fehlende Rechtssicherheit erlangen würde.

    Dass bei richtiger Beurteilung der Rechtslage, hinsichtlich deren auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 11.11.2003 (Landgericht Düsseldorf, 4b O 100/03) verwiesen wird, hierdurch kein Lizenzvertrag mehr begründet werden konnte, musste sich der Klägerin bei der für einen Rückforderungsausschluss nach § 814, 1. Var. BGB gebotenen laienhaften Beurteilung der Rechtslage keineswegs erschließen.

    Sie konnte und durfte vielmehr davon ausgehen, dass durch den Rückgriff auf das Vertragsangebot des Beklagten vom April 2001 nunmehr ein Lizenzvertrag abgeschlossen worden sei, wie sie dies im Rahmen ihrer Klageverteidigung in dem Verfahren 4b O 100/03 - im Ergebnis erfolglos - vorgetragen hat.

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ihre Rechtsverteidigung in dem Verfahren 4b O 100/03, zu der sie sich nicht in Widerspruch setzen durfte.

    Jedenfalls wäre die Annahme einer positiven Kenntnis des Nichtbestehens der Lizenzgebührenschuld mit der in dem Rechtsstreit Landgericht Düsseldorf 4b O 100/03 schriftsätzlich erklärten Auffassung der Klägerin nicht vereinbar.

  • LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 463/03

    Konsequenzen einer Übertragung von Patentrechten von Privatpersonen auf eine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2006 - 4a O 82/05
    In dem zwischen Frau Rütten-Selders als Klägerin und dem Beklagten geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 4a O 463/03) stellte die Kammer mit Urteil vom 24.02.2004 (Anlage HLW7) fest, dass Frau Rütten-Selders aufgrund der Vereinbarungen vom 01.09.1995 und vom 20./25.04.1996 ab dem 01.01.2002 unter Erstattung der hälftigen Patenterhaltungskosten berechtigt war und für die Zukunft berechtigt ist, die wirtschaftliche Verwertung des europäischen Patentes 0 799 949 und anderer Schutzrechte in eigenem Namen und auf eigene Kosten sowie für eigene Rechnung zu betreiben, insbesondere durch Vergabe von Lizenzen über die Schutzrechte.

    Dies gilt jedenfalls insoweit, als Frau Rütten-Selders entsprechend dem Feststellungsurteil der Kammer vom 24.02.2004 (Az. 4a O 463/03; Anlage HLW7) ab dem 01. Januar 2002 berechtigt war und für die Zukunft berechtigt ist, die wirtschaftliche Verwertung der in der Präambel des Vertrages vom 29.07.2004 genannten Schutzrechte zu betreiben, insbesondere durch Vergabe von Lizenzen über diese Schutzrechte.

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2006 - 4a O 82/05
    Für den Wegfall der Bereicherung ist ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Empfang der rechtsgrundlosen Leistung und dem Vermögensverlust bei dem Bereicherungsschuldner dergestalt erforderlich (BGHZ 118, 383ff.; BGH, NJW 1992, 2415, 2416), dass der Bereicherungsschuldner ohne die rechtsgrundlose Leistung auch den Vermögensverlust nicht erlitten hätte.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - 2 U 38/05

    Nichtmechanisches Druck- oder Kopiergerät für Mehrfarben- und Rückseitendruck

    Die Akte LG Düsseldorf 4a O 82/05 (OLG Düsseldorf I-2 U 39/05 lag zur Information vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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