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   LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 4b O 144/17   

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LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 4b O 144/17 (https://dejure.org/2019,40005)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2019 - 4b O 144/17 (https://dejure.org/2019,40005)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 4b O 144/17 (https://dejure.org/2019,40005)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 4b O 144/17
    Denn ein Ausführungsbeispiel erlaubt regelmäßig keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (GRUR 2004, 1023, 1024 - bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 4b O 144/17
    Es ist nicht mit der für die Aussetzung erforderlichen (überwiegenden) Wahrscheinlichkeit zu erwarten (vgl. BGH GRUR 2014, 1237, 1238 - Zugriffsrechte), dass das Klagepatent im Nichtigkeitsverfahren vernichtet wird.
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 4b O 144/17
    Denn ein Ausführungsbeispiel erlaubt regelmäßig keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (GRUR 2004, 1023, 1024 - bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 4b O 144/17
    Denn ein Ausführungsbeispiel erlaubt regelmäßig keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (GRUR 2004, 1023, 1024 - bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Die Beklagte beantragt , das angefochtene Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2018 - (Az. 4b O 144/17) - aufzuheben und die Anträge aus der Klageschrift vom 13. November 2018 sowie aus der Klageerweiterung vom 15. Februar 2019 zurückzuweisen.

    Die Klägerin beantragt , die Berufung der Beklagten gegen das am 6. Juni 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf zum Az.: 4b O 144/17 zurückzuweisen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verurteilung zum Rückruf (Ziff. I.5.) folgende Fassung erhält:.

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