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LAG Köln, 02.11.2006 - 5 (11) TaBV 42/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 02.11.2005 - 1 BV 15/05
- ArbG Bonn, 31.05.2006 - 2 BV 105/05
- LAG Köln, 02.11.2006 - 5 (11) TaBV 42/06
- LAG Nürnberg, 21.12.2006 - 5 TaBV 61/05
- BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 11/07
- BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 11/07
Auszubildendenvertreter - Begründung und Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. November 2006 - 5 (11) TaBV 42/06 - teilweise abgeändert. - LAG Köln, 02.11.2006 - 5 TaBV 13/06
Auszubildender; Vertretung; Ausbildungsbetriebe
Darüber hinaus führt die Beteiligte zu 1) in ihrem Schriftsatz im Parallelverfahren 5 (11) TaBV 42/06 vom 27. September 2006 auf Bl. 11 ausdrücklich aus, dass die Tarifvertragsparteien sich bei Abschluss der Tarifeinigung darüber einig waren, dass auch "durch eine Vermittlung auf unbefristete Posten bei Tochterunternehmen, wie der T-S I A der D I G oder der T-O A der in § 3 Abs. 4 TV Mitbestimmung TTC begründete Übernahmeanspruch erfüllt werden könnte".