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VGH Hessen, 18.07.2017 - 5 A 2811/16.Z |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 19.10.2016 - 6 K 1068/14
- VGH Hessen, 18.07.2017 - 5 A 2811/16.Z
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19
Heranziehung zu Feuerwehrkosten
Für einen Normadressaten wäre ein auf DIN-Vorschriften basierender "Ähnlichkeitsvergleich" unabhängig davon auch deshalb zu unbestimmt, weil die DIN-Bestimmungen grundsätzlich - wie auch hier - nicht veröffentlicht und nur kostenpflichtig zu erwerben sind (auch das Innenministerium als Verordnungsgeber der heute maßgeblichen "Verordnung Kostenersatz Feuerwehr" vom 18.03.2016 ist ersichtlich davon ausgegangen, dass es für einen "Ähnlichkeitsvergleich" einer Benennung von konkreten Maßstäben in der diesen Vergleich anordnenden Rechtsvorschrift selbst bedarf. Denn § 1 Abs. 2 VOKwFw lautet: "Die [Stundensätze für Fahrzeuge] nach Absatz 1 gelten auch für Feuerwehrfahrzeuge, die mit den dort Genannten in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind." Im Maßstab wohl ähnlich HessVGH, Beschl. v. 18.07.2017 - 5 A 2811/16-Z - HGZ 2018, 226: Dass in der Feuerwehrgebührenordnung eine veraltete Fahrzeugbezeichnung verwendet werde, führe dann nicht zu einer Unwirksamkeit dieser Satzung, wenn "eindeutig ist", welcher Einsatzfahrzeugtyp nunmehr gemeint sei.).