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   VG Halle, 24.02.2010 - 5 A 330/08   

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https://dejure.org/2010,47455
VG Halle, 24.02.2010 - 5 A 330/08 (https://dejure.org/2010,47455)
VG Halle, Entscheidung vom 24.02.2010 - 5 A 330/08 (https://dejure.org/2010,47455)
VG Halle, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 5 A 330/08 (https://dejure.org/2010,47455)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 94.80

    Umzugskosten - Anlaß der Versetzung - Dienstliche Versetzung - Soldat -

    Auszug aus VG Halle, 24.02.2010 - 5 A 330/08
    Ein Umzug ist nicht durch die Versetzung als dienstliche und dem Dienstherrn zuzurechnende Maßnahme veranlasst, wenn für die Übersiedlung des Beamten und seiner Familie an den neuen Wohnort Umstände maßgebend waren, die in dessen persönlicher Sphäre begründet liegen, mag der Umzug auch bei Gelegenheit der Versetzung erfolgt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1980, 6 C 94.80, zitiert nach juris).

    Bis zu welcher Entfernung der Wohnung eines Beamten von seinem Dienstort noch davon ausgegangen werden kann, dass die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle ihn nicht in der Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte beeinträchtigen, lässt sich nicht allgemein bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1980, 6 C 94.80, a.a.O.; Weiß, RiA 1975, S. 8 [10]).

  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus VG Halle, 24.02.2010 - 5 A 330/08
    Die Fürsorgepflicht und der Gedanke der Billigkeit begründen mithin nicht nur die Ausgleichspflicht des Dienstherrn, sondern begrenzen sie zugleich auch (vgl. zur Gewährung von Trennungsgeld anlässlich einer Versetzung und Mietentschädigung im Rahmen eines dienstbedingten Wohnungswechsels: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1972, VI C 8.72; BVerwG, Urteil vom 13. September 1973, II C 13.73; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978, BVerwG VI C 13.78; jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus VG Halle, 24.02.2010 - 5 A 330/08
    Die Fürsorgepflicht und der Gedanke der Billigkeit begründen mithin nicht nur die Ausgleichspflicht des Dienstherrn, sondern begrenzen sie zugleich auch (vgl. zur Gewährung von Trennungsgeld anlässlich einer Versetzung und Mietentschädigung im Rahmen eines dienstbedingten Wohnungswechsels: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1972, VI C 8.72; BVerwG, Urteil vom 13. September 1973, II C 13.73; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978, BVerwG VI C 13.78; jeweils zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1503

    Ein Umzug im Sinne der Art. 3, Art. 4 BayUKG liegt auch dann vor, wenn der Beamte

    Mithin rechtfertigt die Versetzung nicht die Erstattung der Aufwendungen irgendeines Umzuges, sondern nur die eines versetzungsbedingten, also wenn der Wechsel des Dienstortes den Umzug an den neuen Wohnort erforderlich macht, da nur das seine Ursache in der Sphäre des Dienstherrn hat ( BVerwG, U.v. 8.3.1974 - II C 48.72 - Buchholz 238.90 Nr. 53; VG Halle, 24.2.2010 - 5 A 330/08 - juris Rn. 28 m.w.N.).
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