Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 25.07.2011 - 5 A 397/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,81933
VG Osnabrück, 25.07.2011 - 5 A 397/10 (https://dejure.org/2011,81933)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 25.07.2011 - 5 A 397/10 (https://dejure.org/2011,81933)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 5 A 397/10 (https://dejure.org/2011,81933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,81933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 3
    Abschiebungsverbot, subsidiärer Schutz, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, allgemeine Gefahr, Gefährdungsdichte, Herat, Kabul, Sperrwirkung, extreme Gefahrenlage, Versorgungslage, Sicherheitslage, Existenzgrundlage, Existenzminimum, medizinische Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 10.10

    Einheitliche Maßstäbe bei Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.07.2011 - 5 A 397/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann diese Sperrwirkung nur dann im Wege einer verfassungskonformen Auslegung eingeschränkt werden, wenn für den Schutzsuchenden ansonsten eine verfassungswidrige Schutzlücke besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.2010 - 10 C 10.10 - juris -).

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.2010 - 10 C 10.10 - juris -).

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.07.2011 - 5 A 397/10
    Allgemeine Gefahren können aufgrund der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG grundsätzlich nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 -).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.07.2011 - 5 A 397/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann diese Sperrwirkung nur dann im Wege einer verfassungskonformen Auslegung eingeschränkt werden, wenn für den Schutzsuchenden ansonsten eine verfassungswidrige Schutzlücke besteht {vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.07.2011 - 5 A 397/10
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.).
  • VG Osnabrück, 16.06.2009 - 5 A 48/09

    Abschiebezielstaat; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Afghane;

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.07.2011 - 5 A 397/10
    In der Provinz Herat konzentrieren sich Angriffe Aufständischer, vor allem aber krimineller Banden, auf schwach besetzte Posten der afghanischen Polizei im Grenzgebiet (vgl. auch Urteil der Kammer vom 16.6.2209 - 5 A 48/09 - zitiert nach juris - für die Sicherheitslage bis Juni 2009).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht