Rechtsprechung
   BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,35058
BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97 (https://dejure.org/1997,35058)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1997 - 5 AS 8/97 (https://dejure.org/1997,35058)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 (https://dejure.org/1997,35058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,35058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18 = NZA 1994, 479 f. [BAG 03.11.1993 - 5 AS 20/93]).

    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -;, a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -;, vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 -;, juris).

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO = EzA § 17 a GVG Nr. 1).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -;, a.a.O., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

  • BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95

    Bindung an rechtskräftigen, fehlerhaften Verweisungsbeschluss im

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -;, a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -;, vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 -;, juris).

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß von einer offensichtlichen Gesetzwidrigkeit nicht die Rede sein kann, wenn sich ein Arbeitsgericht dieser - vom Senat im Grundsatz nicht geteilten - Auffassung anschließt (Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 AS 1/95 -;, vom 29. Mai 1995 - 5 AS 11/95 - und vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -;, alle juris).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -;, a.a.O., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18 = NZA 1994, 479 f. [BAG 03.11.1993 - 5 AS 20/93]).
  • BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -;, a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -;, vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 -;, juris).
  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -;, a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -;, vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 -;, juris).
  • BAG, 29.05.1995 - 5 AS 11/95

    Bindung des Gerichts an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindung an

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß von einer offensichtlichen Gesetzwidrigkeit nicht die Rede sein kann, wenn sich ein Arbeitsgericht dieser - vom Senat im Grundsatz nicht geteilten - Auffassung anschließt (Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 AS 1/95 -;, vom 29. Mai 1995 - 5 AS 11/95 - und vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -;, alle juris).
  • BAG, 08.03.1995 - 5 AS 1/95

    Bindung an einen Verweisungsbeschluss - Bestimmung des zuständigen Gerichts -

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß von einer offensichtlichen Gesetzwidrigkeit nicht die Rede sein kann, wenn sich ein Arbeitsgericht dieser - vom Senat im Grundsatz nicht geteilten - Auffassung anschließt (Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 AS 1/95 -;, vom 29. Mai 1995 - 5 AS 11/95 - und vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -;, alle juris).
  • BAG, 23.10.1996 - 5 AS 6/96

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen und offensichtliche Rechtswidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -;, a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -;, vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 -;, juris).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (Senat 6. Januar 1998 - 5 AS 24/97 - nv.; 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - nv.; 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP GVG § 17 a Nr. 11 = EzA ZPO § 36 Nr. 18; 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -, 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 - und 17. April 1997 - 5 AS 8/97 - nv.), also der tatsächliche Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit liegt.
  • BAG, 06.01.1998 - 5 AS 24/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist, und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat ( BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - , vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - , vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 - und vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 -;, juris).

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß von einer offensichtlichen Gesetzwidrigkeit nicht die Rede sein kann, wenn sich ein Arbeitsgericht dieser - vom Senat im Grundsatz nicht geteilten - Auffassung anschließt (Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 AS 1/95 - , vom 29. Mai 1995 - 5 AS 11/95 - , vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 -;, alle juris).

  • LAG Hamm, 04.01.2024 - 1 SHa 21/23

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; einheitlicher Erfüllungsort,

    Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ändert für sich gesehen am einheitlichen Erfüllungsort nichts (BAG Beschl. v. 17.04.1997 - 5 AS 8/97, Rn. 10.; Beschl. v. 23.10.1996 - 5 AS 6/96, Rn. 12) .
  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 3 AR 4/05

    Zuständigkeitskonflikt wegen örtlicher Zuständigkeit - Bindungswirkung eines

    Dies entspricht der ständigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14

    Für eine Klage des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von Leistungen aus dem

    Eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung und damit eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel, dass Verweisungsbeschlüsse bindend sind, ist nicht schon immer dann anzunehmen, wenn von einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewichen wird (BAG Beschluss vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 - [...]).
  • ArbG Stendal, 08.08.2008 - 4 Ca 517/08

    Wohnort des Arbeitnehmers - besonderer Gerichtsstand des Arbeitsortes

    Auf die Frage, von wo aus das Arbeitsentgelt bezahlt wird, kommt es nicht an (BAG 17. April 1997 ­ 5 AS 8/97 - nv., zu II 3 der Gründe = Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht