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   BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 303/08   

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https://dejure.org/2009,5279
BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 303/08 (https://dejure.org/2009,5279)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 5 AZR 303/08 (https://dejure.org/2009,5279)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 5 AZR 303/08 (https://dejure.org/2009,5279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Verdienstsicherung i.S. von § 12 Gemeinsamer Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt (GMTV vom 29. Oktober 2001)

  • Judicialis

    GMTV § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Verdienstsicherung i.S. von § 12 GMTV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1375 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 155/83

    Berechnung eines verdienstgesicherten Tariflohns - Wechsel vom Stundenlohn zum

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 303/08
    Ob dies, wie die Beklagte meint, nur dann der Fall ist, wenn die Entgeltminderung eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreitet, weil sie gem. Satz 2 der Fußnote im Zusammenhang mit einer notwendigen Änderungskündigung steht, unabhängig davon, ob diese tatsächlich ausgesprochen wird (vgl. hierzu BAG 6. Februar 1985 - 4 AZR 155/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 3), kann im Streitfall offenbleiben.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2008 - 11 Sa 316/07
    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 303/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. März 2008 - 11 Sa 316/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

    Hier unterscheidet sich die tarifliche Regelung von der, die der Entscheidung des Senats vom 18. März 2009 (- 5 AZR 303/08 -) zugrunde lag und ebenfalls eine tarifliche Regelung zur Verdienstsicherung betraf.

    Dort bestimmte der Tarifvertrag durch eine Fußnote den Begriff des Arbeitsplatzwechsels bzw. der Versetzung als den die Verdienstsicherung auslösenden Umstand selbst in einer über das übliche Begriffsverständnis hinausgehenden Weise (vgl. BAG 18. März 2009 - 5 AZR 303/08 - Rn. 16) .

  • LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12

    Kein tarifvertraglicher Anspruch auf Verdienstsicherung bei gesundheitsbedingter

    In einer Entscheidung vom 18. März 2009 mit dem Aktenzeichen 5 AZR 303/08 befasse sich, so führt der Kläger weiter aus, auch das Bundesarbeitsgericht mit dem Anspruch auf Verdienstsicherung bei einem Wegfall der Nachtschichtzuschläge.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2009 (5 AZR 303/08, AP Nummer 208 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

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