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   BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86   

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https://dejure.org/1987,5306
BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86 (https://dejure.org/1987,5306)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1987 - 5 AZR 367/86 (https://dejure.org/1987,5306)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - 5 AZR 367/86 (https://dejure.org/1987,5306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld - Verpflichtung der Arbeitgeber zur Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragenden Mutterschaftsgeld und dem Nettoarbeitsentgelt - Voraussetzungen für Zahlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 30/53

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot nach MuSchG

    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Dieser Satz ist eingefügt worden "zum Schutz vor ungerechtfertigtem Bezug des hohen Mutterschaftsgeldes" (vgl. Bericht des Ausschusses für Arbeit zu BT-Drucks. IV/ 3652, S. 9; vgl. auch BSGE 33, 127 = AP Nr. 1 zu § 13 MuSchG 1968).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Wie das Bundesverfassungsgericht erkannt hat, ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, daß die Arbeitgeber gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG verpflichtet sind, den Unterschiedsbetrag zwischen dem von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragenden Mutterschaftsgeld und dem Nettoarbeitsentgelt zu zahlen (BVerfGE 37, 121 = AP Nr. 1 zu § 14 MuSchG 1968).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    An dieser Bewertung hat sich dadurch nichts geändert, daß seit dem vorgenannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1974 die Nettoverdienste angestiegen sind und wegen des von den Krankenkassen unverändert nur in Höhe von 25, 00 DM täglich zu zahlenden Mutterschaftsgeldes die Belastung der Arbeitgeber durch den Zuschuß angewachsen ist (BVerfGE 70, 242).
  • BAG, 11.06.1986 - 5 AZR 365/85

    Mutterschutz - Mutterschaftsgeld - Arbeitszeit - Schutzfrist - Minderung der

    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Es handelt sich um einen gesetzlich begründeten arbeitsvertraglichen Anspruch auf - teilweise - Fortzahlung des Entgelts (vgl. BAGE 46, 174, 178 = AP Nr. 2 zu § 14 MuSchG 1968, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 11. Juni 1986 - 5 AZR 365/85 - AP Nr. 3 zu § 14 MuSchG 1968; ferner Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., § 14 Rz 22; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, MuSchG, 5. Aufl., § 14 Rz 2; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 14 MuSchG, T 304 f; Gröninger/Thomas, MuSchG 1968, § 14 Anm. 1).
  • Drs-Bund, 26.11.1965 - BT-Drs V/58
    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Diese Regelung trat wegen der angespannten Haushaltslage des Bundes (vgl. BT-Drucks. V/58, S. 7 zu Art. 4) nicht in Kraft.
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 7/83

    Sportverein - Mitgliedsbeiträge - Spenden - Mißbrauch

    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Eine solche Ausnutzung einer steuerlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeit ist rechtsmißbräuchlich und daher unbeachtlich (vgl. zum Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts auch BFH Urteil vom 28. April 1987, BB 1987, 2284, 2285).
  • BSG, 12.03.1985 - 3 RK 55/84

    Begrenzung des Mutterschaftsgeldes - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist das Mutterschaftsgeld, das ihnen vom Bundesversicherungsamt gezahlt wird, seit Einfügung des letzten Halbsatzes in § 13 Abs. 2 Satz 1 MuSchG durch das Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1578) mit Wirkung ab 1. Januar 1982 auf 400, 00 DM insgesamt beschränkt; diese Regelung verstößt weder gegen Art. 3 GG noch gegen Art. 6 Abs. 4 GG (BSG Urteil vom 12. März 1985, NZA 1985, 605; BVerfG Beschluß vom 16. November 1984, SozR 7830, Nr. 6 MuSchG).
  • Drs-Bund, 31.07.1981 - BT-Drs 9/722
    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Auf eine Anfrage hat die parlamentarische Staatssekretärin für die Bundesregierung am 23. Juli 1981 in bezug auf einen Wechsel der Steuerklassen vor dem Bezug von Mutterschaftsgeld mit dem Ziel, die für die Bemessung des Mutterschaftsgeldes günstigste Steuerklassenkombination zu wählen, erklärt, dies könne sich für die wirtschaftliche Situation des Ehepaares insgesamt im Ergebnis auch nachteilig auswirken, insbesondere dann, wenn der andere Ehegatte im fraglichen Zeitraum eine andere Sozialleistung in Anspruch nehmen müsse (vgl. BT-Drucks. 9/722, S. 16 f.; ähnlich die Äußerung vom 9. Juli 1982, BT-Drucks. 9/1856, S. 19).
  • Drs-Bund, 23.06.1965 - BT-Drs IV/3652
    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Dieser Satz ist eingefügt worden "zum Schutz vor ungerechtfertigtem Bezug des hohen Mutterschaftsgeldes" (vgl. Bericht des Ausschusses für Arbeit zu BT-Drucks. IV/ 3652, S. 9; vgl. auch BSGE 33, 127 = AP Nr. 1 zu § 13 MuSchG 1968).
  • Drs-Bund, 16.07.1982 - BT-Drs 9/1856
    Auszug aus BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86
    Auf eine Anfrage hat die parlamentarische Staatssekretärin für die Bundesregierung am 23. Juli 1981 in bezug auf einen Wechsel der Steuerklassen vor dem Bezug von Mutterschaftsgeld mit dem Ziel, die für die Bemessung des Mutterschaftsgeldes günstigste Steuerklassenkombination zu wählen, erklärt, dies könne sich für die wirtschaftliche Situation des Ehepaares insgesamt im Ergebnis auch nachteilig auswirken, insbesondere dann, wenn der andere Ehegatte im fraglichen Zeitraum eine andere Sozialleistung in Anspruch nehmen müsse (vgl. BT-Drucks. 9/722, S. 16 f.; ähnlich die Äußerung vom 9. Juli 1982, BT-Drucks. 9/1856, S. 19).
  • BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 47/83

    Pflicht zur Abführung von vermögenswirksamen Leistungen

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    b) In seinem Urteil vom 16.12.1987 (- 5 AZR 367/86 - EEK III/086) hat der Senat diese Grundsätze auch auf einen Fall angewandt, in dem die Eheleute eine den Verhältnissen ihrer monatlichen Arbeitslöhne nicht entsprechende andere Steuerklassenkombination zum Jahresbeginn gewählt hatten.
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 605/02

    Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch

    Entspricht die Wahl der Lohnsteuerklassenkombination nicht den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der Ehegatten, bemisst sich der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld auch dann nach der steuerrechtlich "vernünftigen" Wahl, wenn die Änderung oder Erstwahl der Lohnsteuerklassen nur deshalb erfolgt ist, um den Nettoverdienst im Bezugszeitraum im Hinblick auf die Zuschusspflicht des Arbeitgebers zu erhöhen (BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 733/85 - BAGE 53, 217; 16. Dezember 1987 - 5 AZR 367/86 - EEK III/086; 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 10 = EzA MuSchG § 14 Nr. 10).
  • SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 36/07

    Höhe des Elterngeldes, Berücksichtigung eines Steuerklassenwechsels im

    Die Richtlinien verweisen insoweit auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.08.1996 - 12 RK 76/94 - und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16.12.1987 - 5 AZR 367/86.
  • VG Koblenz, 14.03.2000 - 6 K 3276/99

    Begehren einer höheren Festsetzung des Altersteilzeitzuschlags; Ermittlung der

    Im Übrigen wird sich im Einzelfall die Frage nach einem missbräuchlichen Verhalten des jeweiligen Bezügeempfängers dann stellen, wenn dieser eine Änderung seiner Lohnsteuerklasse und/oder die Löschung von Freibeträgen betreibt, um einen höheren Altersteilzeitzuschlag zu erzielen (vgl. hierzu etwa die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: BAG, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 5 AZR 367/86 -).
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