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   BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01   

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https://dejure.org/2002,4102
BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01 (https://dejure.org/2002,4102)
BAG, Entscheidung vom 09.10.2002 - 5 AZR 405/01 (https://dejure.org/2002,4102)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 5 AZR 405/01 (https://dejure.org/2002,4102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines Orchestermusikers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerstatus eines zur Aushilfe engagierten Orchestermusikers; Arbeitnehmerbegriff; Abgrenzung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter; Weisungsabhängigkeit; Konkludenter Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 688 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Diese Grundsätze gelten auch für Musiker (Senat 22. August 2001 - 5 AZR 502/99 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 109 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 86 mwN).

    Beides gibt regelmäßig nur Auskunft darüber, ob ein Teilzeit- oder ein Vollzeitrechtsverhältnis vorliegt (Senat 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; 22. August 2001 aaO).

    Diese begründet regelmäßig seinen Arbeitnehmerstatus (Senat 22. August 2001 aaO; Staudinger/Richardi BGB 13. Aufl. Vorb. § 611 Rn. 178).

    Dieses Kriterium ist zur Statusabgrenzung wenig geeignet, weil es nichts zur Weisungsgebundenheit während des vereinbarten, hier oftmals mehrere Monate andauernden Engagements aussagt (so bereits Senat 22. August 2001 aaO).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222).

    Das Versprechen, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (Senat 19. Januar 2000 aaO).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Nach den bislang festgestellten Tatsachen kommt vielmehr auch eine Rahmenvereinbarung in Betracht, nach der sich der Kläger bereiterklärt hatte, im Einzelfall ohne rechtliche Verpflichtung zur Arbeitsleistung für den Beklagten als dritter Flötist tätig zu werden (vgl. zu solchen Rahmenvereinbarungen BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Aus der Möglichkeit, andere Beschäftigungen ausüben zu können, läßt sich ebensowenig auf den Status als Selbständiger schließen, wie aus dem Verbot jeder Nebentätigkeit auf den Status als Arbeitnehmer (vgl. Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - BAGE 93, 112, 127).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Beides gibt regelmäßig nur Auskunft darüber, ob ein Teilzeit- oder ein Vollzeitrechtsverhältnis vorliegt (Senat 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; 22. August 2001 aaO).
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74

    Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Bei der Wahrnehmung der einzelnen Orchesterdienste gibt es deshalb keine typischen Unterschiede zwischen einem Arbeitnehmer und einem freien Mitarbeiter (Senat 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 16 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.06.2001 - 11 Sa 137/01

    Begründung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerstatus eines Orchestermusikers;

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. Juni 2001 - 11 Sa 137/01 - aufgehoben.
  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Das Versprechen, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 405/01 - zu II 2 b bb der Gründe) .

    Diese geben regelmäßig nur Auskunft darüber, ob ein Teilzeit- oder ein Vollzeitrechtsverhältnis vorliegt (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 405/01 - zu II 2 b aa der Gründe) .

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 270/06

    Arbeitnehmerstatus - Gastvertrag nach § 20 NV-Solo

    Diese Grundsätze gelten auch für Musiker (vgl. nur BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 405/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 114 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 1, zu II 1, 2 der Gründe mwN).
  • LSG Hessen, 24.11.2016 - L 1 KR 157/16

    Ein Busfahrer ohne eigenen Bus ist als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig

    Für die Statusabgrenzung ist sowohl nach der Rechtsprechung des BAG als auch des BSG nicht entscheidend, ob der Betreffende auch für andere Auftraggeber tätig ist bzw. war (BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 405/01 -, in juris).
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