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   BAG, 23.11.1983 - 5 AZR 474/81   

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https://dejure.org/1983,19548
BAG, 23.11.1983 - 5 AZR 474/81 (https://dejure.org/1983,19548)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1983 - 5 AZR 474/81 (https://dejure.org/1983,19548)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1983 - 5 AZR 474/81 (https://dejure.org/1983,19548)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77

    Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes

    Auszug aus BAG, 23.11.1983 - 5 AZR 474/81
    Ebenso scheidet ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch auch dann aus, aber auch nur dann, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf sein Ende findet und die Befristung des Arbeitsvertrages auf Verlangen des Arbeitnehmers vorgenommen worden ist (BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 der Gründe mit zust. Anm. v. Herschel).

    Der Senat hat deshalb entschieden, daß Bindungs klauseln in Gratifikationszusagen dann nicht anwendbar sind, wenn das Arbeitsverhältnis infolge einer vom Arbeitnehmer nicht veranlaßten und von ihm nicht zu vertretenden Befristung endet (BAG 31, 113, 119, 120 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 3 der Gründe BAG Urteil vom 31- Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77

    Bindungsklauseln einer Gratifikationszusage - Betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 23.11.1983 - 5 AZR 474/81
    Der Senat hat deshalb entschieden, daß Bindungs klauseln in Gratifikationszusagen dann nicht anwendbar sind, wenn das Arbeitsverhältnis infolge einer vom Arbeitnehmer nicht veranlaßten und von ihm nicht zu vertretenden Befristung endet (BAG 31, 113, 119, 120 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 3 der Gründe BAG Urteil vom 31- Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Dabei ist es unerheblich, ob der Beklagte die Möglichkeit hatte oder es ihm auch nur voraus sehbar war, die Klägerin bis zu dem im Tarifvertrag vorgesehenen Stichtag 31. März des Folgejahres weiterbeschäftigen zu können (BAG 31, 113, 120).

  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 23.11.1983 - 5 AZR 474/81
    Kommt das Landesarbeitsgericht danach ohne weiteres zum Schlußurteil, so liegt kein unzulässiges Übergehen eines noch wirksam vorliegenden Beweisantrages und kein Verstoß gegen § 286 ZPO vor (BAG 14, 206, 211 s AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu II mit Anm. v. Diederiehsen).
  • LAG Hamm, 30.07.1981 - 10 Sa 484/81
    Auszug aus BAG, 23.11.1983 - 5 AZR 474/81
    1- Die Revision des Beklagten gegen das Ur teil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juli 1981 - 10 Sa 484/81 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 11.04.2005 - 11 Sa 1235/04

    Höhe einer Zuwendung eines bei der Arbeiterwohlfahrt Beschäftigten; Rechtliche

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Jahr 1983 die Zukunftsbezogenheit des § 46 BMT-AW II betont (Urteil vom 23.11.1983 - 5 AZR 474/81 - nicht veröffentlicht, juris).
  • LSG Berlin, 28.02.2005 - L 16 AL 51/03

    Anspruch auf Zahlung weiteren Insolvenzgeldes; Kreis der Anspruchberechtigten;

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies für die hier einschlägige Vorschrift des § 46 BMT-AW II im Falle einer vom 4. Februar bis zum 31. Dezember eines Jahres befristet beschäftigten Arbeitnehmerin bereits entschieden (Urteil vom 23. November 1983 -5 AZR 474/81- nicht veröffentlicht).
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