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BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 528/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 09.02.0198 - 12 Sa 57/81
- ArbG Stade, 16.03.1981 - 2 Ca 844"/79
- BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 528/82
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
Angemessene Vergütung einer Auszubildenden für die Ableistung von Überstunden
Der Rückgriff auf die Angemessenheit der Vergütung im Sinne des § 17 Abs. 1 BBiG, der allgemein vorgenommen wird (vgl. nur BAG 25.04.1984 - 5 AZR 528/82, JURIS;… Schaub/Vogelsang, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Auflage, § 174 Rn. 67), bedarf dabei unter Abwägung der näheren Umstände, zu der es zu der abgeleisteten Mehrarbeit kam, einer näheren Konkretisierung.Weder wird man generell davon ausgehen können, dass die vereinbarte Ausbildungsvergütung auch während der Mehrarbeit zu zahlen ist, ggf. unter Berücksichtigung eines Mehrarbeitszuschlags von 25 %, soweit dieser tarifüblich ist (…so etwa Küttner/Kania, Personalbuch 2010, Ausbildungsverhältnis Rn. 31; in diese Richtung auch BAG 25.04.1984 - 5 AZR 528/82), noch wird man generell davon ausgehen können, dass bei Mehrarbeit dem Auszubildenden grundsätzlich die Arbeitsvergütung einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft zu gewähren ist (…so aber HaKo, Arbeitsrecht/Gross, § 17 BBiG, Rn. 7).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 2 Sa 32/07
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden nach Beendigung des …
Bei der Höhe der danach zu zahlenden Mehrarbeitsvergütung ist von der vereinbarten Ausbildungsvergütung auszugehen, evtl. ist noch ein Mehrarbeitszuschlag zu zahlen (vgl. BAG - 5 AZR 528/82).