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   BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83   

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BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83 (https://dejure.org/1986,2295)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1986 - 5 AZR 591/83 (https://dejure.org/1986,2295)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 (https://dejure.org/1986,2295)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in der Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe), und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

    Die gelegentliche Teilnahme an Konferenzen und die Durchführung von Vorspielnachmittagen können schon wegen ihres geringen zeitlichen Gewichts an dieser Beurteilung nichts ändern (vgl. insoweit für Volkshochschuldozenten BAG 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in der Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe), und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, daß ein Beschäftigter hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt (vgl. statt vieler BAG 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in der Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe), und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, daß ein Beschäftigter hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt (vgl. statt vieler BAG 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in der Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe), und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in der Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe), und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, regelmäßig freie Mitarbeiter sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (Verweis auf Urteil des Bundesarbeitsgerichts [BAG] v. 7.5.1986, 5 AZR 591/83, Urteil v. 24.6.1992, 5 AZR 384/91) sowie der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ([BSG], Verweis auf Urteil v. 12.2.2004, B 12 KR 26/02 R) sei von einem Beschäftigungsverhältnis des Beigeladenen zu 1) nicht auszugehen.
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 - und vom 7. November 1990 - 5 AZR 12/90 -, beide n.v., sowie Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) können Musikschullehrer im Grundsatz auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden.
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Mai 1986 (- 5 AZR 591/83 -, n.v.) und vom 7. November 1990 (- 5 AZR 12/90 -, n.v.) die Lehrkräfte an Musikschulen den außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichtenden Volkshochschuldozenten gleichgestellt.
  • ArbG Herne, 02.06.2016 - 4 Ca 388/16

    Feststellungsklage betreffend das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses;

    Diese Grundsätze hat das BAG bei der Statusbeurteilung von Musiklehrern entsprechend angewandt (so BAG vom 07.11.1990, 5 AZR 12/90, a.a.O. unter Bezugnahme auf BAG vom 07.05.1986, 5 AZR 591/83; BAG vom 16.03.1988, 5 AZR 27/87, juris).

    Denn dass der Kläger die Vorgabe hat, den Kernbereich E-Gitarre/Gitarre zu lehren, stellt sich allein als eine Bestimmung der geschuldeten Leistung dar (so bereits BAG vom 07.05.1986, 5 AZR 591/83, a.a. O.).

    Soweit die Vorspielnachmittage auch außerhalb der üblichen Tätigkeitszeit des Klägers und im Beisein von Eltern stattfinden, liegt auch darin allein eine Konkretisierung der geschuldeten Leistung (so bereits BAG vom 07.05.1986, 5 AZR 591/83, a.a.O).

    Denn eine solche zeitliche Begrenzung des freiwilligen Musikunterrichts im Kernbereich ist im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und das besondere Erholungsbedürfnis von Schulkindern sachgerecht (vgl. BAG vom 07.05.1986, 5 AZR 591/83, a.a.O.).

    Die (gelegentliche) Teilnahme an Konferenzen und die Durchführung von Vorspielnachmittagen können schon wegen ihres geringen zeitlichen Gewichts an dieser Beurteilung nichts ändern ( so bereits BAG vom 07.05.1986, 5 AZR 591/83, a.a.O. unter Bezugnahme auf BAG vom 25.08.1982, 5 AZR 7/81, AP zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 32) und stellt sich nach dem insoweit übereinstimmenden Vorbringen der Parteien für den Kläger als rechtlich nicht verpflichtend dar.

  • BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musiklehrers - Fehlende Überprüfbarkeit eines

    Diese Grundsätze hat der Senat bei der Statusbeurteilung von Musiklehrern entsprechend angewandt (vgl. BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 5 AZR 27/87 -, jeweils nicht veröffentlicht).

    Die Vorgabe bestimmter Unterrichtsziele allein führt noch nicht zu einer allgemeinen Weisungsgebundenheit des Lehrenden, vielmehr handelt es sich auch insoweit nur um die genaue Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung (Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -, zu II 1 der Gründe).

    Daraus läßt sich jedoch nicht entnehmen, inwieweit der Kläger über die Erteilung des Unterrichts hinaus in den Schulbetrieb eingebunden war und ob es sich nur um die gelegentliche Teilnahme des Klägers an Konferenzen mit geringem zeitlichen Gewicht gehandelt hat (vgl. insoweit BAGE 39, 329, 333 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -, zu II 1 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 57/99

    Betriebsbedingte Kündigung, Austausch von Arbeitnehmern durch freie Mitarbeiter

    Denn in seiner Entscheidung vom 07.05.1986 (5 AZR 591/83 - nicht amtlich veröffentlicht) hat das Bundesarbeitsgericht zu Recht die Auffassung vertreten, die gelegentliche Teilnahme an Konferenzen und Vorspielen könne schon wegen ihres geringen zeitlichen Gewichts nicht zu einer ständigen Dienstbereitschaft der Lehrkraft führen.

    Die Bindung an Lehrpläne begründet noch keine Weisungsgebundenheit im Sinne des Arbeitsrechts; es handelt sich nur um die genaue Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung (BAG, Urteil v. 07.05.1986, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - 1 A 5002/04

    Mitbestimmung von Honorarkräften für die Musikschule

    BAG, Urteile vom 19.11.1997 - 5 AZR 21/97 -, BB 1998, 488 = PersR 1998, 129, vom 12.9.1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124 = NVwZ-RR 1997, 545 = DB 1997, 1037, und vom 7.5.1986 - 5 AZR 591/83 -.
  • BAG, 14.10.1992 - 5 AZR 114/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Fernsehmitarbeiters - Begründung eines

    Der erkennende Senat hat dem Gedanken, daß das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aus der Art der zu verrichtenden Arbeit und damit auch aus Sachzwängen folgen kann, in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, z.B. hinsichtlich von Orchestermusikern (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 289/73 - und vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12 und 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen (Urteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -, n.v.; Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 28.11.1990 - 7 ABR 51/89

    Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern - Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis

    Nicht nur der Arbeitgeber, sondern jeder Gläubiger hat das Recht, die ordnungsgemäße Erfüllung der geschuldeten Leistung zu kontrollieren (vgl. im vorliegenden Zusammenhang z.B. BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 - n.v.; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 5 AZR 28/87 - n.v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 5002/04
    vgl. BAG, Urteile vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 -, BB 1998, 488 = PersR 1998, 129, vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124 = NVwZ-RR 1997, 545 = DB 1997, 1037, und vom 7. Mai 1986 - 5 AZR 591/83 -.
  • LAG Hamburg, 20.10.1995 - 3 TaBV 8/94

    Überprüfung einer Wahlaufhebung zur Betriebsratswahl wegen Teilnahme von freien

  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien

  • LAG Köln, 27.01.1995 - 13 Sa 524/94

    Arbeitnehmerüberlassung: Fremdfirmeneinsatz - Zulässigkeit

  • LAG Hamm, 22.06.1989 - 17 Sa 1903/88

    Freier Mitarbeiter; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerbegriff; Gesamtbild der Tätigkeit

  • LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98

    Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 383/91
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 381/91
  • LAG Köln, 03.02.1995 - 13 (1) Sa 965/94

    Arbeitsgericht: Rechtsweg - Vorabverfahren - unzutreffende Form der Entscheidung;

  • LAG Köln, 03.02.1995 - 13 Sa 964/94

    Arbeitsgericht: Vorabverfahren bei Statusklage; Arbeitnehmereigenschaft: Detektiv

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 382/91
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 380/91
  • LAG Köln, 19.02.1999 - 11 Sa 852/98

    Verstoß einer ordentlichen Kündigung gegen ein Verbotsgesetz

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 379/91
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 378/91
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