Rechtsprechung
   BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1220
BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81 (https://dejure.org/1983,1220)
BAG, Entscheidung vom 19.10.1983 - 5 AZR 64/81 (https://dejure.org/1983,1220)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 1983 - 5 AZR 64/81 (https://dejure.org/1983,1220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 339
  • NJW 1984, 687 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 443/78

    Bundesangestelltentarif - BAT - Ausschlußfrist - Gehaltsüberzahlung -

    Auszug aus BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
    BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT sowie Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78- AP Nr. 7 zu § 70 BAT) als auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung ist nach Sinn und Zweck dieser Klausel geboten.

    aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 BGB) dann wie "Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag" behandelt, wenn es um die Rückzahlung überzahlter Vergütungen ging (vgl. Ur teil des BAG vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT, zu I a.E.; Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT, Bl. 1).

  • BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 306/81

    Krankenhaus - Mitarbeiterfonds - Fondsabgabe - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
    Die Vereinbarungen, die die Parteien im vorliegenden Fall über die Beteiligung des Klägers an einem Sonderfonds getroffen haben, stimmen im wesentlichen überein mit den Vereinbarungen, die dem zur Veröffentlichung bestimmten Ur teil des Senats vom 3. August 1983 - 5 AZR 306/81 - zugrunde lagen.

    Denn ihr Anteil kann nur nach dem berechnet werden, was im Fonds tat sächlich an Geldmitteln vorhanden ist (vgl. das bereits mehrfach erwähnte Urteil des Senats vom 3. August 1983 - 5 AZR 306/81 -, zu I 1 c der Gründe).

  • BAG, 28.02.1979 - 5 AZR 728/77

    Ansprüche des öffentlichen Dienstherrn - Rückzahlung überzahlter Vergütungen -

    Auszug aus BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
    BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT sowie Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78- AP Nr. 7 zu § 70 BAT) als auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung ist nach Sinn und Zweck dieser Klausel geboten.

    aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 BGB) dann wie "Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag" behandelt, wenn es um die Rückzahlung überzahlter Vergütungen ging (vgl. Ur teil des BAG vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT, zu I a.E.; Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT, Bl. 1).

  • BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72

    Aufrechnung nach Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
    Zwar kann der Schuldner mit Forderungen, die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung durch Ablauf einer tariflichen Ausschlußfrist erloschen sind, nicht mehr aufrechnen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 25, 169, 172 = AP Nr. 4 zu § 390 BGB; auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen, vgl. AP Nr. 5 zu § 390 BGB; zustimmend Wiedemann/Stumpf, TUG, 5. Aufl., § 4 Rz 416).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
    Die Tarifbestimmung erfaßt alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben, auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT, zu II 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung - Anspruch auf Leistungen der betrieblichen

    Auszug aus BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
    Das rechtfertige die rechtlich unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die tarifliche Verfallklausel (vgl. Urteil vom 29. März 1983 - 3 AZR 537/80 -, zu II 2 a und b der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71

    Ausnahmeregelung - Wortlaut der Vorschrift - Wille der Tarifvertragsparteien -

    Auszug aus BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
    Dabei gehören zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer und nicht nur Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber (BAG 24, 125, 128 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT, zu I 2 der Grün de).
  • LAG Hessen, 24.04.1980 - 9 Sa 843/79
    Auszug aus BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
    hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 128 Abs. 2 ZPO in der Sitzung vom 19. Oktober 1983 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Thomas, die Richter Dr. Heither und Schneider sowie den ehrenamtlichen Richter Schumacher und die ehrenamtliche Richterin Nipperdey für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Ur teil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Oktober 1980 - 9 Sa 843/79 -.
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    handeln würde (vgl. zu einer Poolbeteiligung BAG 19. Oktober 1983 - 5 AZR 64/81 - zu 2 b der Gründe, BAGE 43, 339) .
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    Formulieren Tarifvertragsparteien in der Verfallvorschrift keine Einschränkungen, fallen unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien auf Grund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 733/93 -, zu I 1 der Gründe; BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - AP VVG § 179 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 54, zu II 1 der Gründe; 19. Oktober 1983 - 5 AZR 64/81 - BAGE 43, 339, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

    So ist es unerheblich, daß vergleichbare Zuwendungen nach einem Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 339, 345 ff. = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 2 b der Gründe) kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 70 BAT darstellen.
  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86

    Arbeitskampf: Unzulässigkeit eines Solidaritätsstreiks

    Die Tarifbestimmung erfaßt alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAGE 43, 339 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    (BAGE 43, 339, 345 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 2 b der Gründe).

    Bei derartigen Ansprüchen sind die Parteien des Arbeitsvertrages Gläubiger und Schuldner, der Anspruch richtet sich immer gegen den Arbeitgeber oder gegen den Arbeitnehmer und hat einen Anspruch aus dem Vermögen des jeweiligen Schuldners zum Gegenstand (BAGE 43, 339, 346 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

    Entscheidend ist dabei der Entstehungsbereich des Anspruchs (BAGE 43, 339, 347 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

  • BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 201/91

    Personalrat/Freizeitausgleich/Ausschlußfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 43, 339 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) erfaßt die Tarifvorschrift des § 70 Abs. 1 BAT alle Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben.
  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer

    Die Verfallklausel erfasst auch den hier verfolgten Anspruch als Anspruch des Klägers gegen die Beklagte aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. dazu BAG, Urteil vom 19.10.1983 - 5 AZR 64/91, AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89

    Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung

    Unter den Begriff der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis fallen alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. nur BAGE 43, 339, 345 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 2 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07

    Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des

    Der Wortlaut der Tarifvorschrift ist weit gefasst und erfasst damit alle Ansprüche, die die Parteien des Arbeitsverhältnisses als Gläubiger und Schuldner geltend machen können, soweit sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und eine Leistung aus dem Vermögen des Schuldners Anspruchsgegenstand ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.10.1983 - 5 AZR 64/81, AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; LAG Berlin, Urteil vom 27.07.1998 - 9 Sa 58/98, NZA-RR 1999, 39 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 21.03.2003 - 12 Sa 319/02
    Beruht die Beteiligung mitarbeitender Ärzte auf gesetzlichen Regelungen wie der von § 14 Abs. 2, Abs. 3 HKHG, stehen den untergeordneten Ärzten nur Ansprüche gegen den Verwalter des Beteiligungsfonds zu, der wiederum ggf. den Chefarzt auf Erstattung des abzuführenden Teils der Liquidationseinnahmen in Anspruch nehmen kann und muss (BAG 03. August 1983 a.a.O., zu I 1 c, d; 19. Oktober 1983 - 5 AZR 195/81 - BAGE 43/339, zu 1 b).
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 733/93

    Prämie für einen Verbesserungsvorschlag - Fehlende Verfallvorschrift in

  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 34/89

    Anspruch auf Beteiligung an einem ärztlichen Mitarbeiterfonds - Treuhänderische

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Abfindung - Anspruch auf Erstattung von

  • LAG Hessen, 31.03.1998 - 9 Sa 1488/97

    Haftung des Arbeitgebers: Fondsbeteiligung - offensichtlich unbilligen

  • LAG Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 3 Sa 1/97
  • ArbG Mönchengladbach, 20.11.1997 - 4 Ca 1123/97

    Abschluss einer Unfallversicherung des Arbeitgebers als Fremdversicherung; Umfang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht