Rechtsprechung
BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer übertariflichen Zulage nach einem Widerruf dieser Zulage - Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung "Ausschluss des Rechtsanspruchs" als Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts und Voraussetzungen der Ausübung eines Widerrufs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 07.07.1978 - 8 Sa 40/78
- BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist - …
Auszug aus BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78
Hier aber handelt es sich nicht um eine Gratifikation, sondern um eine Zulage, die unmittelbar die Arbeitsleistung - nicht die Betriebstreue - der Klägerin abgelten sollte (vgl. zur Abgrenzung BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 2 der Gründe]).Das wäre willkürlich und nicht mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht auf Wechsel des Arbeitsplatzes vereinbar (vgl. BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 2 b der Gründe]).
- BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71
Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung - …
Auszug aus BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78
Daran hat der Senat in derEntscheidung vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - ([demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung [zu 2 a der Gründe]) für den Fall der übertariflichen Zulage festgehalten: Eine solche Zulage darf nur nach billigem Ermessen gekürzt werden. - BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 769/77
Übertarifliche Zulagen - Tariflohnerhöhung - Vertragliche Abrede - Selbständiger …
Auszug aus BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78
Daran hat der Senat in derEntscheidung vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - ([demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung [zu 2 a der Gründe]) für den Fall der übertariflichen Zulage festgehalten: Eine solche Zulage darf nur nach billigem Ermessen gekürzt werden.
- BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72
Stammarbeiter - Treueprämie - Gratifikation
Auszug aus BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78
Dies hätten die Parteien auch nicht vereinbaren können; es wäre eine unzulässige Kündigungserschwerung (vgl. zum Widerruf der Eigenschaft als Stammarbeiter BAG 24, 377 [381/382] = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation [zu I 2 und 3 der Gründe]). - BAG, 11.11.1960 - 1 AZR 243/60
Rente - Jahrelang fortgesetzte Zahlung - Ableitung eines Rechtsanspruchs - …
Auszug aus BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78
Das Gericht der Revisionsinstanz kann nur prüfen, ob der Rechtsbegriff des "billigen Ermessens" verkannt ist und ob die Würdigung der in Betracht kommenden Umstände vollständig ist, insbesondere nicht wesentliche Umstände außer acht gelassen wurden (BAG 10, 172 [175] = AP Nr. 55 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu IV der Gründe]). - BAG, 23.10.1962 - 3 AZR 85/61
Allgemeiner freier Widerrufsvorbehalt - Generelle betriebliche Ruhegeldzusage - …
Auszug aus BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mehrfach ausgesprochen, daß der "Ausschluß des Rechtsanspruchs" nur die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts bedeutet (vgl. BAG AP Nr. 86 zu § 242 BGB Ruhegehalt - [Bl. 2] - m.w.N.).
- BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06
Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt
War das laufende Arbeitsentgelt betroffen, wurde der vertragliche Ausschluss von Rechtsansprüchen als Widerrufsvorbehalt ausgelegt (vgl. Senat 22. Oktober 1980 - 5 AZR 825/78 - ferner BAG 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - BAGE 25, 194, 200).Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in der Vergangenheit einen unzulässigen "Freiwilligkeitsvorbehalt" als nicht näher konkretisierten Widerrufsvorbehalt behandelt (vgl. hierzu Senat 22. Oktober 1980 - 5 AZR 825/78 -, zu I 1 der Gründe).
- LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
Widerrufsvorbehalt
Daran ändert auch der Zusatz nichts, dass aus der Leistung kein Anspruch hergeleitet werden könne, weil darin ebenfalls nur die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts gesehen werden kann (BAG, Urteil vom 22.10.1980 - 5 AZR 825/78 - zu I 1 der Gründe, n.v.).