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   BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63   

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https://dejure.org/1964,261
BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 (https://dejure.org/1964,261)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 (https://dejure.org/1964,261)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1964 - 5 AZR 93/63 (https://dejure.org/1964,261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 258
  • NJW 1964, 1243
  • MDR 1964, 538
  • DB 1964, 664
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 545/59

    Annahmeverzug bei unrechtmäßiger Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63
    Dieser Annahmeverzug würde auch gemäß §§ 294, 295 BGB ein tatsächliches oder jedenfalls ein wörtliches Anerbieten der Arbeit durchden Arbeitnehmer , hier den Beklagten, erfordern (BAG 10, 202 C2043 = AP Nr. 18 zu-.§ 615 BGB Ziff. 2).
  • RG, 12.07.1904 - III 146/04

    Zu § 615 BGB

    Auszug aus BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63
    Falls es zu'der Auffassung kommen sollte, daß die Anrechnung anderweitigen Verdienstes jedenfalls nicht aus drücklich ausgeschlossen wurde, hat die Klägerin wegen ihrer Unkenntnis von dem anderweitigen Verdienst des Beklagten bei Zahlung des Gehalts ( § 8 1 4 BGB) einen Rückforderungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerecht fertigten Bereicherung ( § 8 1 2 BGB; vgl. RGZ 58, 402 [4053; Staudinger, aaO, Anm. 42; Soergel-Siebert, BGB, 9. Aufl., § 615 Anm. 17)° Das von der Firma G bezogene Gehalt braucht sich der Beklagte allerdings unter Umständen nicht in voller Höhe anrechnen zu lassen.
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Sie kann nämlich enger sein, als die gesetzliche nach § 615 BGB, denn § 615 BGB ist nach ganz hM abdingbar (Rückschluß aus § 619 BGB; vgl. BAG 6. Februar 1964 - 5 AZR 93/63 - BAGE 15, 258 = AP BGB § 615 Nr. 24; 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - BAGE 41, 123 = AP BGB § 616 Nr. 58; ErfK/Preis 2. Aufl. § 615 BGB Rn. 8 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst; Umfang der Anrechnung

    Die Abbedingung muss grundsätzlich zweifelsfrei vereinbart sein (BAG 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 - AP Nr. 24 zu § 615 BGB; ErfK/Preis, 15. Aufl., 2015, § 615 BGB Nr. 86; Palandt/Weidenkaff BGB, 74. Aufl., 2015, § 615 Rn. 6).
  • ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14

    Annahmeverzug, Anrechnung, Zwischenverdienst

    Der Wille der Parteien zur Fortzahlung des vollen Gehaltes ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitnehmer eine neue Stelle findet, muss unzweideutig feststehen (BAG, Urteil vom 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 - BAGE 15, 258 = juris, Rdnr. 9).
  • LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91

    Tariflohnerhöhung; Tarifvertrag; Lohnerhöhung; Mietzuschuß; Urlaubsgeld;

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  • LAG Berlin, 27.10.2000 - 19 Sa 2007/00

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters nach Freistellung von der

    Eine unmittelbare Anwendung des § 615 Satz 2 BGB scheidet aus diesem Grund im Fall der einvernehmlichen Freistellung aus (so zutreffend bereits BAG 30.09.1982 -- 6 AZR 802/79 -- n.v., zu II 2 d. Gr.; BAG 23.01.1996 -- 9 AZR 554/93 -- EZA § 5 BUrlG Nr. 16 zu II 1 d. Gr. für die Freistellung im Rahmen der Urlaubserteilung; LAG Hamm 11.10.1996 -- 10 Sa 104/96 -- LAGE § 615 BGB Nr. 49 m.w.N. zu 2 a d.Gr.; Bauer/Baeck a.a.O., 785 m.w.N.; anderer Ansicht BAG 06.02.1964 -- 5 AZR 93/63 -- BAGE 15, 258).

    Zum einen ist die Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei einer Freistellung seitens des Arbeitgebers von grundsätzlicher Bedeutung, zum anderen weicht das vorliegende Urteil von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.02.64 -- 5 AZR 93/63 -- BAGE 15, 258 ab.

  • ArbG Paderborn, 25.02.2011 - 3 Ca 1633/10

    Wirksamkeit von Freistellungsregelungen im Profifußball; Wirksamkeit einer

    Die gesetzliche Regelung ist insoweit dispositiv (vgl. BAG, Urteil v. 06.02.1964, 5 AZR 93/63, BAGE 15, 258).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02

    Begriff des Risikos des Arbeitsausfalls in § 615 Satz 3 BGB i. d. F. von Art. 1

    Die Bestimmung des § 615 Satz 1 BGB ist nämlich abänderbar, was sich bereits aus § 619 BGB ergibt (BAG 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 - EzA § 615 BGB Nr. 6; BAG 18.05.1999 - 9 AZR 13/98 - EzA § 615 BGB Nr. 94).
  • LAG Hamm, 11.10.1996 - 10 Sa 104/96

    Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Verdienstes während des

    a) Ob ein Arbeitnehmer sich bei einer Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge anderweitigen Verdienst, den er noch während des bestehenden Arbeitsverhältnis zum alten Arbeitgeber bezieht, anrechnen lassen muß, wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur nicht einheitlich beurteilt (vgl. einerseits: BAGE 15, 258 = NJW 1964, 1243 = AP Nr. 24 zu § 615 BGB; BAG, AP Nr. 25 zu § 615 BGB; LAG Hessen, LAGE § 615 BGB Nr. 42; Boewer, in: Münchener Hdb. z. ArbeitsR, Bd. 1, 1993, § 67 Rdnr. 57; Spilger, in: KR, 4. Aufl. [1996], § 11 KSchG Rdnr. 38 a; andererseits: BAG, Urt. v. 30.9.1982 - 6 AZR 802/79 unveröff.: LAG Hamm, LAGE § 615 BGB Nr. 26; LAG Köln, NZA 1992, 123; LAG Baden-Württemberg, LAGE § 615 BGB Nr. 41; Gravenhorst, Anm. zu LAG Hessen, LAGE § 615 BGB Nr. 42).

    Dem stehen auch die Entscheidungen des BAG vom 6.2.1964 (BAGE 15, 258 = NJW 1964, 1243 = AP Nr. 24 zu § 615 BGB) und vom z. B. 1971 (BAG, AP Nr. 25 zu § 615 BGB) nicht entgegen.

  • BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71

    Kündigung - Beurlaubung - Probezeit - Wettbewerbsverbot

    Wird ein Arbeitnehmer nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufes der Kündigungsfrist unter Fortzahlung seiner Bezüge beurlaubt, so muß er sich während dieses Zeitraumes anderweitig erzielten Arbeitsverdienst anrechnen lassen, falls die Anrechnung nicht durch Vereinbarung der Parteien ausgeschlossen ist (Bestätigung von BAG 15, 258 = AP Nr. 24 zu § 615 BGB).

    Der Kl. mußte sich jedoch nach § 615 Satz 2 BGB den anderweitig erzielten Arbeitsverdienst anrechnen lassen, falls die Anrechnung nicht durch Vereinbarung der Parteien ausgeschlossen war (BAG 15, 258 = AP Nr. 24 zu § 615 BGB).

  • OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 42/17

    Fristlose Kündigung eines Dienstverhältnisses bei Vertrauensstellung: Dienste

    Der Anrechnungspflicht unterliegt die tatsächlich erzielte Gesamtvergütung des Arbeitnehmers, die durch die unterbliebene Dienstleistung und durch Arbeitskraft ermöglicht wird (BAGE 15, 258; Urt. v. 06.02.1964 -5 AZR 93/63, NJW 1964, 1243; Urt. v. 06.09.1990 - 2 AZR 165/90, NZA 1991, 221; jew. zit. nach juris).
  • ArbG Köln, 24.05.2023 - 9 Ha 7/22
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 63/07

    Insolvenzgeldanspruch - Höhe des Arbeitsentgeltanspruchs - keine Bindungswirkung

  • ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10

    Voraussetzungslose Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag - AGB-Kontrolle

  • LAG Brandenburg, 17.03.1998 - 2 Sa 670/97

    Arbeitsentgelt: Verzugslohn bei Freistellung

  • LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 1476/97

    Bestehenbleiben einer Verpflichtung zur Arbeitsleistung trotz vorliegender

  • LAG Köln, 21.08.1991 - 5 Sa 385/91

    Freistellungsvergleich: Auslegung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • BAG, 06.11.1968 - 4 AZR 186/68

    Vergütungspflicht - Arbeitsausfall - Lohnanspruch - Betriebsrisikoverteilung

  • ArbG Köln, 23.05.2023 - 9 Ha 7/22
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.02.1997 - 4 Sa 567/96

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit einer frei vereinbarten

  • BGH, 15.02.1968 - II ZR 92/66

    Beendigung eines Dienstverhältnisses durch eine Kündigungserklärung - Ausschluss

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