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   BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92   

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https://dejure.org/1992,5507
BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92 (https://dejure.org/1992,5507)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 5 B 118.92 (https://dejure.org/1992,5507)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 5 B 118.92 (https://dejure.org/1992,5507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Prozessbevollmächtigten - Anspruch auf Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung - Bestehen eines faktischen Arbeitsverhältnisses - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92
    Die vom Kläger geltend gemachte Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 97; 71, 85 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84]; Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 63.86 - <FEVS 41, 45>; Beschluß vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 5 B 97.88 -) ist ebenfalls nicht erkennbar.
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92
    Die vom Kläger geltend gemachte Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 97; 71, 85 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84]; Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 63.86 - <FEVS 41, 45>; Beschluß vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 5 B 97.88 -) ist ebenfalls nicht erkennbar.
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92
    Die vom Kläger geltend gemachte Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 97; 71, 85 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84]; Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 63.86 - <FEVS 41, 45>; Beschluß vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 5 B 97.88 -) ist ebenfalls nicht erkennbar.
  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 63.86

    Rechtsnatur der Arbeitsverhältnisse nach BSHG

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92
    Die vom Kläger geltend gemachte Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 97; 71, 85 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84]; Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 63.86 - <FEVS 41, 45>; Beschluß vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 5 B 97.88 -) ist ebenfalls nicht erkennbar.
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92
    Ob der Kläger vom Beklagten die Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 AFG verlangen kann, läßt sich, ohne daß es hierzu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfte, dem Gesetz sowie dem gegenüber dem Kläger ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - entnehmen.
  • BVerwG, 02.12.1988 - 5 B 97.88

    Darlegungsanforderungen an die sog. "Divergenzrevision"

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92
    Die vom Kläger geltend gemachte Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 97; 71, 85 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 16/84]; Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 63.86 - <FEVS 41, 45>; Beschluß vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 5 B 97.88 -) ist ebenfalls nicht erkennbar.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Das LSG beruft sich für seine Auffassung, eine Arbeitsgelegenheit mit einem wöchentlichen Umfang von 30 Stunden sei nicht zumutbar, auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13.10.1983 - 5 C 67/82 (BVerwGE 68, 91; vgl auch BVerwG, Beschluss vom 10.12.1992 - 5 B 118/92, Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 9) zu der Vorläuferregelung in § 19 BSHG.
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Auch bei Zahlung des üblichen Arbeitsentgelts im Falle gemeinnütziger oder zusätzlicher Arbeit nach § 19 Abs. 2 BSHG kommt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zustande (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 22. März 1990 - 5 C 63/86 - NVwZ 1990, 1170ZfS 1990, 241; Oestreicher / Schelter / Kunz, Komm. zum BSHG, § 19 RdNr. 13 m.w.N.), das - anders als die Leistung gemeinnütziger Arbeit gegen Entschädigung für die Mehraufwendungen - ein Beschäftigungsverhältnis i.S. des Sozialrechts darstellt (BVerwG, Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 5 B 118/92 - Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 9), bei dem unter anderem Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abzuführen sind.
  • LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03

    Anrechnung eines im Betrieb absolvierten Praktikums auf die Wartezeit nach § 1

    Wenn der Träger der Sozialhilfe bei der Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit nach § 19 Abs. 2 BSHG ein in seinem pflichtgemäßen Ermessen stehendes Wahlrecht hat, ob der das übliche Arbeitsentgelt oder Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzlich zu einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt und im letzteren Falle gemäß § 19 Abs. 3 BSHG kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtsbegründet wird (BVerwG, Beschl. v. 10.12.1992 - 5 B 118/92 -, Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 9), so muss ihm dieses verbindliche Wahlrecht erst recht in den Fällen der Hilfe zur Arbeit nach § 18 Abs. 2 und 5 BSHG deshalb zustehen, weil die Unterstützung der Hilfesuchenden bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt gemäß § 18 Abs. 2 und 5 BSHG vorrangig vor der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 19 Abs. 1 BSHG ist (Fichtner/Fasselt, BSHG, München 1999, § 19 Rdnr. 1).
  • LAG Berlin, 02.12.2005 - 8 Ta 1987/05

    Rechtsweg

    Die Vereinbarungen dienen - anders als im Fall der Beschäftigung nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 Alternative 1 BSHG - allein der Ausgestaltung der sozialhilferechtlichen Arbeitspflicht des Hilfebedürftigen, die in § 18 Abs. 1 BSHG als Konkretisierung des Selbsthilfegebots nach § 2 Abs. 1 BSHG als Obliegenheit des Hilfebedürftigen geregelt ist (vgl. BAG, Urteile vom 14.01.1987, - 5 AZR 166/85 - EzA Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; vom 14.12.1988 - 5 AZR 661/86 - n.v.; BVerwG, Beschluss vom 10.12.1992 - 5 B 118/92 - Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 9, BVerwG, Urteil vom 22.03.1990 - 5 C 63/86 - NVwZ 1990, 1170; Oestreicher/Schelter/Kunze/Decker, BSHG, § 19 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 119.92

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt

    Ergänzend wird auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1992 in der Sache BVerwG 5 B 118.92 sowie auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - verwiesen.
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