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   BVerwG, 13.04.2000 - 5 B 14.00   

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https://dejure.org/2000,10450
BVerwG, 13.04.2000 - 5 B 14.00 (https://dejure.org/2000,10450)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 5 B 14.00 (https://dejure.org/2000,10450)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 5 B 14.00 (https://dejure.org/2000,10450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweislast für das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe - Beweislastumkehr zu Lasten eines Sozialhilfeträgers im Falle eines non-liquet verursacht durch einen Betreuer - Vermögenseinsatz von Schmerzensgeld als Härte im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 B 14.00
    Zum Vorhalt der Klägerin, zur Pflicht des Pflegers/Betreuers gehöre es, "dezidiert ... darzustellen, welche Gelder zu welchem Zweck auf welches Konto angelegt bzw. abgehoben wurden", sei vorsorglich darauf hingewiesen, daß die Entscheidung des Senats zum Vermögenseinsatz von Schmerzensgeld als Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 BSHG vom 18. Mai 1995 stammt (BVerwGE 98, 256).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 B 14.00
    Das besagt: Läßt sich nach Ausschöpfen der erreichbaren Erkenntnisquellen nicht feststellen, ob der Hilfesuchende hilfebedürftig ist, dann geht das zu seinen Lasten (vgl. BVerwGE 67, 163 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2004 - 12 S 2654/03

    Versagung von Sozialleistungen bei nicht möglichen Feststellungen zu den

    Lässt sich das Jahreseinkommen wegen unzureichender Angaben des Antragstellers nicht nach § 11 Abs. 1 WoGG verlässlich ermitteln, dann kann nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast dem Wohngeldantrag grundsätzlich nicht entsprochen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1974 a.a.O.; Beschluss vom 13.04.2000 - 5 B 14/00 -, juris; Buchsbaum/Driehaus/Großmann/Heise, a.a.O. RdNr. 10).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. §

    Die Beschwerde vernachlässigt insbesondere, dass die Darlegungs- und materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen den Hilfesuchenden trifft, verbleibende Unklarheiten oder Zweifel mit der Folge zu seinen Lasten gehen, dass der Träger der Sozialhilfe zur Ablehnung der Leistung berechtigt ist (stRspr Urteile vom 2. Juni 1965 BVerwG 5 C 63.64 BVerwGE 21, 208 und vom 5. Mai 1983 BVerwG 5 C 112.81 BVerwGE 67, 163 ; Beschluss vom 13. April 2000 BVerwG 5 B 14.00 ) und eine deutliche Unterschreitung des rechnerischen sozialhilferechtlichen Regelbedarfs durch die angegebenen Einkünfte auch ohne Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Haussanierung und das Vorhalten jedenfalls eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, klärungsbedürftige Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben zum Einkommen zu wecken, so dass auch nicht eine Situation vorliegt, in der existenzsichernde Leistungen aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden (siehe dazu Hess. LSG, Beschluss vom 8. August 2008 L 7 AS 149/08 B ER im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 1 BvR 569/05 NVwZ 2005, 927).
  • VG München, 26.04.2012 - M 22 K 11.100

    Wohngeld; Ablehnung aus Gründen der materiellen Beweislast; missbräuchliche

    Wenn Zweifel an der Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Wohngeldantragstellers verbleiben, weil der allgemeine Lebensunterhalt des Haushalts zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, Aufwendungen für Wohnraum einschließlich Heizkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. für die Haltung eines Kraftfahrzeuges) mit den angegebenen Einnahmen nicht zu decken ist, hat die Wohngeldstelle grundsätzlich die Möglichkeit, den Wohngeldantrag nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast abzulehnen (vgl. BVerwG vom 13.4.2000 Az. 5 B 14/00 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 12 S 2429/04

    In der Sozialhilfe trägt der Hilfe Suchende die materielle Beweislast für das

    Verbleiben nach Durchführung der im Einzelfall gebotenen Tatsachenfeststellung Zweifel daran, dass der Hilfesuchende seinen notwendigen Lebensunterhalt tatsächlich nicht aus eigenen Mitteln beschaffen kann, geht dies zu Lasten des Hilfesuchenden mit der Folge, dass kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht (BVerwG, Urteile vom 02.06.1965, BVerwGE 21, 208 ff., vom 23.02.1966, BVerwGE 23, 255 ff., vom 16.01.1974, BVerwGE 44, 265 ff. und Beschlüsse vom 18.04.1996 - 5 B 10.96 -, juris web und vom 13.04.2000 - 5 B 14.00, juris web; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2004 - 12 S 2654/03 -, VBlBW 2004, 386 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.1989 - 6 S 3259/88 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 41/14
    Diese Nichterweislichkeit geht zu seinen Lasten, denn der für ihn günstige Umstand, dass ein eingeräumter Mittelzufluss gleichwohl als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist, betrifft seine Sphäre und ihm obliegen bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen Mitwirkungspflichten (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R - (juris Rdnr. 21); Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R - (juris Rdnr. 34); vgl. auch bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 13. April 2000 - 5 B 14/00 - (juris Rdnr. 3) zum Bundessozialhilfegesetz).
  • VG München, 27.10.2004 - M 22 K 02.2059

    Wohngeldrecht; Einkommensermittlung Selbstständiger; Negative Einkünfte im

    Lässt sich das Einkommen wegen unzureichender Angaben des Antragstellers nicht ermitteln, dann kann nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast dem Wohngeldantrag grundsätzlich nicht entsprochen werden (BVerwG vom 16.01.1974 BVerwGE 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - BVerwG VIII C 117.72] ; vom 13.04.2000 - 5 B 14/00 (juris); vom 10.03.1966 BVerwGE 23, 331; VGH BW aaO.).
  • VG Potsdam, 14.06.2023 - 13 K 2350/21
    Die Behörde hat in diesen Fällen die Möglichkeit, nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast dem Wohngeldantrag grundsätzlich nicht zu entsprechen (vgl. BVerwG vom 10. März 1966, BVerwGE 23, 331; vom 13. April 2000 - 5 B 14/00, Juris).
  • VG Meiningen, 04.04.2006 - 2 K 957/04

    Wohngeldrecht; Wohngeldrecht; Rechtsmissbrauch; Einkommen; widersprüchliche

    Die Behörde hat in diesen Fällen die Möglichkeit, nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast dem Wohngeldantrag grundsätzlich nicht zu entsprechen (BVerwG vom 10.03.1966, BVerwGE 23, 331; vom 13.04.2000 - 5 B 14/00, Juris).
  • VG München, 13.01.2011 - M 22 K 09.4879

    Wohngeld; Plausibilitätsprüfung; Ablehnung nach den allgemeinen Regeln der

    - Wenn Zweifel an der Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Wohngeldantragstellers verbleiben, weil der allgemeine Lebensunterhalts des Haushalts zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, Aufwendungen für Wohnraum einschließlich Heizkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. für die Haltung eines Kraftfahrzeuges) mit den angegebenen Einnahmen nicht zu decken ist, kann der Wohngeldantrag nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast abgelehnt werden (vgl. BVerwG vom 13.4.2000 Az. 5 B 14/00 ).
  • VG München, 27.05.2011 - M 22 K 09.3810

    Wohngeld; Kraftfahrzeugnutzung als Sachbezug (hier verneint);

    Wenn Zweifel an der Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Wohngeldantragstellers verbleiben, weil der allgemeine Lebensunterhalt des Haushalts zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, Aufwendungen für Wohnraum einschließlich Heizkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. für die Haltung eines Kraftfahrzeuges) mit den angegebenen Einnahmen nicht zu decken ist, hat die Wohngeldstelle grundsätzlich die Möglichkeit, den Wohngeldantrag nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast abzulehnen (vgl. BVerwG vom 13.4.2000 Az. 5 B 14/00 ).
  • VG Minden, 30.01.2006 - 8 K 1956/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Wohngeld für einen

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