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   BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79   

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BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79 (https://dejure.org/1980,963)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1980 - 5 B 25.79 (https://dejure.org/1980,963)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1980 - 5 B 25.79 (https://dejure.org/1980,963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung - Annahme einer Enteignung nach dem Grundgesetz - Verfassungsmäßigkeit einer Unternehmensflurbereinigung - Abgrenzung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens von der Unternehmensflurbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79
    Dies ist in dem angefochtenen Urteil unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschluß vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - [RdL 1970, 194]) zutreffend dargelegt und bedarf keiner weiteren Erörterung in einem Revisionsverfahren.
  • BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73

    Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79
    Von einer Enteignung kann insoweit nicht gesprochen werden (vgl. BVerwGE 3, 156; zur Frage der Enteignung auch BGH NJW 1976, 1088).
  • BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79
    Von einer Enteignung kann insoweit nicht gesprochen werden (vgl. BVerwGE 3, 156; zur Frage der Enteignung auch BGH NJW 1976, 1088).
  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 47.66

    Landverlust durch Bau eines Randkanals - Neuschaffung einer Gefahrenquelle -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79
    Soweit dagegen um die Höhe der Geldentschädigung nach § 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG gestritten wird, ist gemäß § 88 Nr. 7 FlurbG der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben, die auch über die Vortrage entscheiden, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt, d.h., ob die Landabfindung ausreicht, das den Eigentümern auferlegte Sonderopfer auszugleichen (Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG 4 C 47.66 - BGH, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77

    Annahme einer Enteignung bei Besitzentzug auf Grund einer vorläufigen Anordnung -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79
    Das schließt die Annahme aus, bereits die Anordnung eines Verfahrens nach § 87 FlurbG, um deren Rechtmäßigkeit es hier allein geht, stelle eine enteignende Maßnahme dar (Beschluß vom 9. Januar 1979 - BVerwG 5 B 50.77 -).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    In beiden Fällen kann es bei Durchführung - nicht schon bei Anordnung - der Flurbereinigung zu Enteignungen kommen (vgl. insbesondere § 88 Nr. 4 FlurbG und dazu BVerwGE 3, 156 [BVerwG 20.02.1956 - I B 97/55]; Beschlüsse vom 9. Januar 1979 - BVerwG 5 B 50.77 - und 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - sowie auch BGHZ 66, 173 [BGH 29.03.1976 - III ZR 98/73]).

    Die Projektverwirklichung wird vielmehr mit dem Instrument der Unternehmensflurbereinigung als dem gegenüber der Enteignung milderen, verhältnismäßigeren Mittel (vgl. Hegele, a.a.O., RdNr. 3 zu § 87; Quadflieg, a.a.O., RdNr. 53 zu § 87 FlurbG - jeweils mit weiteren Nachweisen) angestrebt, in einem Verfahren also, das mit dem Ziel der durch das Unternehmen notwendig gewordenen Folgenbewältigung die Vorteile einer Neuordnung der Besitzverhältnisse verbindet (dazu BVerwGE 3, 156 [BVerwG 20.02.1956 - I B 97/55] und Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - ) und vornehmlich darauf gerichtet ist, den Grundbesitz und die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen so weit wie möglich zu erhalten (BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 960/80 -).

  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

    Die Unternehmensflurbereinigung kann den einzelnen Teilnehmern auch dadurch zugute kommen, dass bei Gelegenheit der Durchführung des Verfahrens die Besitzverhältnisse im Verfahrensgebiet wie in einem Regelflurbereinigungsverfahren auch dort neu geordnet werden, wo dies aus Gründen der Bewältigung der Unternehmensfolgen allein nicht geboten wäre (Beschlüsse vom 20. Februar 1956 - BVerwG 1 B 97.55 - BVerwGE 3, 156 und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 4 S. 4).
  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01

    Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen,

    Wenn der Zweck vorrangig in der Landaufbringung für ein Unternehmen liegt, ist für die Anwendung der § 86 und § 91 FlurbG kein Raum, wie sich bereits aus § 88 Nr. 10 FlurbG ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1980 - 5 B 25/79 -, RzF § 86 S. 25).

    Wie der erkennende Senat schon in seinem Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - (Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 4 = RdL 1981, 93 ) klargestellt hat, setzt ein derartiges vereinfachtes Verfahren voraus, daß die für das Unternehmen benötigten Flächen von dem Unternehmensträger bereitgestellt werden und nicht wie in dem Verfahren nach §§ 87 ff. FlurbG von den Teilnehmern aufzubringen sind (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 26. August 1969 - III F 165/68 - ).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Denn die Anordnung bzw. die Durchführung des Verfahrens in einem begrenzten Bereich des Flurbereinigungsgebietes unter Anwendung der §§ 87 bis 89 FlurbG ist auch dann zulässig, wenn der Unternehmensträger außerhalb der zu errichtenden Anlagen für die benötigten Grundstücke ausreichend Flächen erworben hat (Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - [RdL 1981, 93]).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 18.85

    Entscheidungsbefugnis ordentlicher Gerichte bei Streitigkeiten über Abfindungen

    Die Unternehmensflurbereinigung kommt den einzelnen Teilnehmern aber auch dadurch zugute, daß bei Durchführung des Verfahrens die Besitzverhältnisse im Verfahrensgebiet in aller Regel wie in einem Regelflurbereinigungsverfahren auch dort neu geordnet werden, wo dies aus Gründen der Folgenbewältigung der Unternehmensflurbereinigung allein nicht geboten wäre (s. BVerwGE 3, 156 ;Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - ).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85

    Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte

    Wie der erkennende Senat schon in seinem Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - (Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 4 = RdL 1981, 93 ) klargestellt hat, setzt ein derartiges vereinfachtes Verfahren voraus, daß die für das Unternehmen benötigten Flächen von dem Unternehmensträger bereitgestellt werden und nicht wie in dem Verfahren nach §§ 87 ff. FlurbG von den Teilnehmern aufzubringen sind (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 26. August 1969 - III F 165/68 - ).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 11 B 28.98

    Vereinfachte Flurbereinigung; Landentwicklung; Agrarstrukturverbesserung;

    Zur Erläuterung der Frage nimmt die Beschwerde Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung der vereinfachten Flurbereinigung von der Unternehmensflurbereinigung im Sinne des § 87 FlurbG (vgl. Urteil vom 8. September 1988 - BVerwG 5 C 8.85 - Buchholz 424.01 § 86 FlurbG Nr. 1 S. 5 f.; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 4).
  • BVerwG, 24.08.1981 - 5 B 73.80

    Anordnung und Durchführung der so genannten Unternehmensflurbereinigung -

    Der erkennende Senat hat wiederholt, zuletzt noch in seinem Beschluß vom 30. Juli 1980 in dem Verfahren gleichen Rubrums BVerwG 5 B 25.79 (RdL 1981, 93) ausgeführt, daß von einer Enteignung insoweit nicht gesprochen werden kann, als die in einem solchen Verfahren durchgeführten Maßnahmen darauf gerichtet sind, die Besitzverhältnisse neu zu ordnen und dabei die durch den Bau der Autobahn verursachte zusätzliche Zersplitterung des Grundbesitzes zu beseitigen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Beschluß vom 30. Juli 1980 (a.a.O.) verwiesen.

  • BVerwG, 24.08.1981 - 5 B 72.80

    Anordnung und Durchführung der so genannten Unternehmensflurbereinigung -

    Der erkennende Senat hat wiederholt, zuletzt noch in seinem Beschluß vom 30. Juli 1980 in dem Verfahren gleichen Rubrums BVerwG 5 B 25.79 (RdL 1981, 93) ausgeführt, daß von einer Enteignung insoweit nicht gesprochen werden kann, als die in einem solchen Verfahren durchgeführten Maßnahmen darauf gerichtet sind, die Besitzverhältnisse neu zu ordnen und dabei die durch den Bau der Autobahn verursachte zusätzliche Zersplitterung des Grundbesitzes zu beseitigen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Beschluß vom 30. Juli 1980 (a.a.O.) verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2016 - 9a D 58/15

    Klage gegen die Einleitung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens;

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 11 B 28.98 -, juris Rn. 12; Urteil vom 8. September 1988 - 5 C 8.85 -, Buchholz 424.01 § 86 FlurbG Nr. 1 S. 5 f.; Beschluss vom 30. Juli 1980 - 5 B 25.79 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 4.
  • BVerwG, 06.01.1987 - 5 B 30.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung einer

  • BVerwG, 19.05.1989 - 5 B 15.89

    Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung - Gewährung einer angemessenen

  • BVerwG, 18.06.1998 - 11 B 29.98

    Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung zum Zwecke der Zusammenlegung

  • BVerwG, 18.06.1998 - 11 B 32.98

    Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung - Agrarstrukturelle Verbesserungen

  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 2.87

    Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Entschädigung für die Einbuße an

  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 97.84

    Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines

  • BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 34.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 98.84

    Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines

  • VGH Bayern, 11.07.1996 - 13 A 94.2891
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