Rechtsprechung
OVG Sachsen, 22.02.2006 - 5 B 304/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abstufung einer Staatsstraße zur Kreisstraße; Beurteilungsspielraum einer Behörde bzgl. der Beurteilung der Verkehrsbedeutung einer öffentlichen Straße i.S.d. § 3 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG); Funktion einer Straße im Gesamtstraßennetz; Anforderungen an ...
- Judicialis
SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; SächsStrG § 7 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr. 1; SächsStrG § 7 Abs. 2
Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht): Umstufung, Staatsstraße, Stichstraße, Netzzusammenhang, Verkehrsfunktion, Durchgangsverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 19.12.2002 - 2 K 2396/98
- OVG Sachsen, 22.02.2006 - 5 B 304/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus OVG Sachsen, 22.02.2006 - 5 B 304/04
Die Bezugnahme auf das Vorbringen im Zulassungsverfahren erfüllt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung nach § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.9.1999, NVwZ 2000, 67). - VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1170
Streit über die Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung hinsichtlicher der …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.02.2006 - 5 B 304/04
Bei dem Tatbestandsmerkmal der Verkehrsbedeutung und den weiteren in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 SächsStrG genannten Begriffe handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegen (vgl. BayVGH, Urt. v. 10.4.2002 - 8 B 01.1170 -, m.w.N., zitiert nach Juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1994 - 1 A 11079/93
Stichstraße; Zufahrt zu Industrieunternehmen; Gemeindestraße; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.02.2006 - 5 B 304/04
Die umstufende Behörde trifft weder eine planerische noch eine sonst gestaltende und deshalb eines tatbestandlichen Ermessens bedürftige Entscheidung, sondern zieht lediglich rechtliche Folgerungen aus anderweitigen, rechtlichen oder tatsächlichen verkehrsbedeutungsrelevanten Entwicklungen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 17.2.1994 - 1 A 11079/93 -, m.w.N., zitiert nach Juris). - BVerwG, 12.09.2003 - 1 B 104.03
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Anspruch auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.02.2006 - 5 B 304/04
Dem Senat liegen die zur Sache gehörenden Akten des Beklagten (3 Heftungen), die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz (2 K 2396/98) und die Akte des Zulassungsverfahrens (1 B 104/03) vor.
- BVerwG, 26.10.2016 - 9 B 27.16
Herabstufung einer Kreisstraße
cc) Soweit die Beschwerde rügt, das Urteil sei insofern verfahrensfehlerhaft, als es durch die Bezugnahme auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2006 - 5 B 304/04 - zur Fichtelbergstraße einen Verstoß gegen Denkgesetze enthalte, kann offenbleiben, ob der behauptete Wertungswiderspruch, läge er tatsächlich vor, einen Verfahrensfehler begründen könnte oder - was näher liegen dürfte - das materielle Recht beträfe; im Hinblick auf die durch § 137 Abs. 1 und 2 VwGO eingeschränkte revisionsgerichtliche Kontrolle ist eine prozessuale Zuordnung des geltend gemachten Denkfehlers erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).Diese Frage hat das Gericht damals bejaht (OVG Bautzen, Urteil vom 22. Februar 2006 - 5 B 304/04 - juris Rn. 9 und 32 ff.; zustimmend Philipp, SächsVBl. 2013, 262 ).
Demgegenüber geht es im vorliegenden Fall um eine andere Straßenkategorie (Abstufung einer Kreis- zu einer Gemeindestraße) und damit zwangsläufig um eine andere Fragestellung, denn der an den Anfang der Norm des § 3 Abs. 1 SächsStrG gesetzte Begriff der Verkehrsbedeutung wird durch die in den Nummern 1 bis 4 der Norm näher definierten Einteilungskriterien in unterschiedlicher Weise konkretisiert (OVG Bautzen, Urteil vom 22. Februar 2006 - 5 B 304/04 - juris Rn. 29).
- OVG Sachsen, 18.10.2011 - 1 A 139/09
Zulässigkeit einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung der Verkehrsbedeutung …
Die Verkehrsbedeutung einer öffentlichen Straße i. S. v. § 3 Abs. 1 SächsStrG unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung (Bestätigung von SächsOVG, Urt. v. 22.02.2006 - 5 B 304/04).Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit rechtskräftigem Urteil vom 22. Februar 2006 - 5 B 304/04 - insoweit das Folgende ausgeführt:.
Sie sind es, die jeweils die Verkehrsbedeutung einer öffentlichen Straße bestimmen (SächsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2006 a. a. O.).
- OVG Sachsen, 17.03.2016 - 3 A 150/15
Umstufung; Kreisstraße; Ziel- und Quellverkehr; Gemeindestraße; Vertrauensschutz; …
Zudem setze sich das Verwaltungsgericht in Widerspruch zu dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2006 (- 5 B 304/04 -) zur Fichtelbergstraße.42 Dem steht, anders als die Klägerin auch unter Verweis auf eine Besprechung von Philipp (SächsVBl. 2013, 262 [269]) meint, die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu der Einstufung der sogenannten Fichtelbergstraße nicht entgegen (Urt. v. 22. Februar 2006 - 5 B 304/04 -, juris Rn. 33 ff.).