Rechtsprechung
OVG Sachsen, 12.04.2006 - 5 B 370/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
SGB VIII § 74
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zur Förderung gleichartiger Maßnahmen freier und öffentlicher Träger nach einheitlichen Grundsätzen und Maßstäben; Geltung hinsichtlich einer institutionellen Förderung durch freie Träger; Konkurrenzneutralität des ...
- Judicialis
SGB VIII § 74
- aba-fachverband.org
- agft-leipzig.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Fördermittelvergabe der Landeshauptstadt Dresden teilweise rechtswidrig
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 3057/96
Jugendhilfe; Jugendarbeit; Öffentliche Jugendhilfe; Freie Jugendhilfe
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2006 - 5 B 370/04
Dies bedeutet, dass ein Rechtsanspruch des Klägers auf die beantragte, weitergehende Förderung nur in Betracht kommt, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 25.3.1998 - 4 L 3057/96 -, NVwZ-RR 1999, 127).Denn nur insoweit kann eine Vergleichbarkeit gegeben sein, die zu einer Gleichbehandlung des freien mit dem öffentlichen Träger zwingt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 25.3.1998 - 4 L 3057/96 -, NVwZ-RR 1999, 127, Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, 2. Auflage 2000, § 74 RdNr. 51).
Demzufolge kann insoweit auch keine Vergleichbarkeit bestehen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 25.3.1998 - 4 L 3057/96 -, NVwZ-RR 1999, 127; Wabnitz, Subventionsfinanzierung nach § 74 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) - objektive Verpflichtung und subjektive Rechtsansprüche, ZfJ 2003, 165).
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2006 - 5 B 370/04
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe darf den freien Trägern der Jugendhilfe entgegenhalten, dass nach seiner Finanzkraft und gesamten Haushaltsplanung Mittel nur in beschränkter Höhe zur Verfügung gestellt werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.1967 - 2 BvR 3/62 u.a. -, BVerfGE 22, 180; OVG Berlin, Beschl.v. 14.10.1998 - 6 S 94/98 -, FEVS 49, 368; Hauck, in: Sozialgesetzbuch SGB VIII, Stand: Dezember 2005, K § 74 RdNr. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 12 B 1727/03
Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2006 - 5 B 370/04
Vielmehr entscheidet nach § 74 Abs. 3 SGB VIII der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art und Höhe der Zuwendung (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.9.2003 - 12 B 1727/03 -, NVwZ-RR 2004, 501; Wabnitz, Subventionsfinanzierung nach § 74 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) - objektive Verpflichtung und subjektive Rechtsansprüche, ZfJ 2003, 165). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2001 - 12 A 3045/99
Begrenzung des Anspruchs auf jugendhilferechtliche Förderung durch die …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2006 - 5 B 370/04
Die hier vorgenommene Modifizierung der Förderung von Geschäftsstellen auf eine Umlagefinanzierung auch hinsichtlich der Personalkosten verstößt hingegen aus den oben dargelegten Gründen gegen § 74 Abs. 5 SGB VIII (vgl. für den Fall eines Gleichbehandlungsgrundsätze verletzenden Haushaltsplans: OVG NW, Beschl. v. 15.6.2001 - 12 A 3045/99 -, NVwZ-RR 2002, 127). - OVG Berlin, 14.10.1998 - 6 S 94.98
Jugendhilfeausschuß; Zuwendungen an freie Träger; Förderungsvoraussetzungen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2006 - 5 B 370/04
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe darf den freien Trägern der Jugendhilfe entgegenhalten, dass nach seiner Finanzkraft und gesamten Haushaltsplanung Mittel nur in beschränkter Höhe zur Verfügung gestellt werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.1967 - 2 BvR 3/62 u.a. -, BVerfGE 22, 180; OVG Berlin, Beschl.v. 14.10.1998 - 6 S 94/98 -, FEVS 49, 368; Hauck, in: Sozialgesetzbuch SGB VIII, Stand: Dezember 2005, K § 74 RdNr. 5).
- BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08
Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung; …
Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen auf sein Urteil vom 12. April 2006 (5 B 370/04) Bezug genommen und sich die von ihm auszugsweise zitierten Ausführungen auch für das vorliegende Verfahren zu Eigen gemacht. - VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19
Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam
Demzufolge kann insoweit auch keine Vergleichbarkeit bestehen (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 12. April 2006 - 5 B 370/04 -, juris, Rn. 21).Da öffentliche Träger im Zweifel über den öffentlichen Haushalt zu finanzieren sind, gibt es keine institutionelle Förderung von öffentlichen Trägern und dementsprechend auch keine Vergleichbarkeit (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 12. April 2006 - 5 B 370/04 -, juris, Rn. 21).
- BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 27.08
Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit
Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen auf sein Urteil vom 12. April 2006 (5 B 370/04) Bezug genommen und sich die von ihm auszugsweise zitierten Ausführungen auch für das vorliegende Verfahren zu Eigen gemacht.
- BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 26.08
Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit
Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen auf sein Urteil vom 12. April 2006 (5 B 370/04) Bezug genommen und sich die von ihm auszugsweise zitierten Ausführungen auch für das vorliegende Verfahren zu Eigen gemacht. - BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 28.08
Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit
Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen auf sein Urteil vom 12. April 2006 (5 B 370/04) Bezug genommen und sich die von ihm auszugsweise zitierten Ausführungen auch für das vorliegende Verfahren zu Eigen gemacht. - OVG Sachsen, 06.05.2008 - 1 B 301/06
Anspruch auf Gewährung eines Personalkostenzuschusses und Sachkostenzuschusses …
Vielmehr entscheidet nach § 74 Abs. 3 SGB VIII der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art und die Höhe der Zuwendung (SächsOVG, Urt. v. 12.4.2006 - 5 B 370/04, m.w.N.).Zu dem Anspruch eines freien Trägers auf Förderung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in einer zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Entscheidung (Urt. v. 12.4.2006 a.a.O.) folgendes ausgeführt:.
- VG Magdeburg, 02.08.2022 - 3 A 37/20
"Institutionelle Föderung"; Eingruppierung
- OVG Sachsen, 14.03.2014 - 1 A 728/13
Projektförderung, freie Träger der Jugendhilfe, Widerspruchsverfahren
Der Vortrag des Zulassungsantrags, das Verwaltungsgericht habe im vorliegenden Fall 4 zu Unrecht die im Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. April 2006 (5 B 370/04) aufgestellten Grundsätze über die sich aus § 74 Abs. 5 SGB VIII ergebende Notwendigkeit der Gleichbehandlung der Träger der freien Jugendhilfe mit der öffentlichen Jugendhilfe herangezogen, weil es zwischen der dort entschiedenen Fallkonstellation und dem vorliegenden Verfahren entscheidungserhebliche Unterschiede gebe, vermag ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils nicht zu begründen.
Rechtsprechung
OVG Sachsen, 06.05.2008 - 5 B 370/04 |