Rechtsprechung
BVerwG, 04.08.1998 - 5 B 39.98, 5 PKH 13.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vergütung von Pflegeleistungen nahe stehender Personen - Gleichstellung von Familienangehörigen mit entsprechender Qualifikation und besonderen Pflegekräften - Entschädigung für Verdienstausfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1997 - 12 A 10032/97
- BVerwG, 04.08.1998 - 5 B 39.98, 5 PKH 13.98
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88
Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung
Auszug aus BVerwG, 04.08.1998 - 5 B 39.98
Der Senat hat stets (s. etwa BVerwGE 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 82/88] m.w.N.) klargestellt, daß das Bundessozialhilfegesetz davon ausgeht, daß Wartung und Pflege durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich geleistet werden und erst für die neben oder anstelle der Wartung und Pflege durch sie erforderliche Heranziehung einer besonderen Pflegekraft vom Gesetz eine Kostenübernahme vorgesehen ist. - BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
Auszug aus BVerwG, 04.08.1998 - 5 B 39.98
Wegen der Unentgeltlichkeit hat der Senat nicht nur eine Vergütung von Pflegeleistungen nahestehender Personen, sondern auch andere finanzielle, einer Vergütung vergleichbare Leistungen der Sozialhilfe zugunsten solcher Pflegepersonen (Entschädigung für Verdienstausfall) für gesetzlich ausgeschlossen gehalten (s. Beschluß vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - ). - BVerwG, 12.04.1988 - 5 ER 269.86
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1998 - 5 B 39.98
Daraus folgt, daß eine "nahestehende Person" im Sinne des Gesetzes nicht zugleich eine "besondere Pflegekraft" sein kann bzw. daß, anders ausgedrückt, zu dem Personenkreis der "besonderen Pflegekräfte" nicht auch eine "nahestehende Pflegeperson" gehören kann (Beschluß des Senats vom 12. April 1988 - BVerwG 5 ER 269.86 und 208.87 - ).
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung …
Dem steht auch nicht die Regelung des § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII entgegen (aA zur Vorgängervorschrift im BSHG: BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 5 B 49/87; Beschluss vom 4. August 1998 - 5 B 39/98) . - BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende neben Leistungen zur …
Dem steht auch nicht die Regelung des § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII entgegen (aA zur Vorgängervorschrift im BSHG: BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 5 B 49/87; Beschluss vom 4. August 1998 - 5 B 39/98). - BVerwG, 28.12.1999 - 5 B 148.98
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Kostenübernahme bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Bundessozialhilfegesetz davon ausgeht, daß Wartung und Pflege durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich geleistet werden und erst für die neben oder anstelle der Wartung und Pflege durch sie erforderliche Heranziehung einer besonderen Pflegekraft vom Gesetz eine Kostenübernahme vorgesehen ist (z.B. BVerwGE 90, 217 ; Beschluß vom 4. August 1998 - BVerwG 5 B 39.98 -). - BVerwG, 28.12.1999 - 5 PKH 60.98
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Bundessozialhilfegesetz davon ausgeht, daß Wartung und Pflege durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich geleistet werden und erst für die neben oder anstelle der Wartung und Pflege durch sie erforderliche Heranziehung einer besonderen Pflegekraft vom Gesetz eine Kostenübernahme vorgesehen ist (z.B. BVerwGE 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 82/88]; Beschluß vom 4. August 1998 - BVerwG 5 B 39.98 -).
Rechtsprechung
BVerwG, 04.08.1998 - 5 PKH 13.98, 5 B 39.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1997 - 12 A 10032/97
- BVerwG, 04.08.1998 - 5 PKH 13.98, 5 B 39.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88
Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung
Auszug aus BVerwG, 04.08.1998 - 5 PKH 13.98
Der Senat hat stets (s. etwa BVerwGE 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 82/88] m.w.N.) klargestellt, daß das Bundessozialhilfegesetz davon ausgeht, daß Wartung und Pflege durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich geleistet werden und erst für die neben oder anstelle der Wartung und Pflege durch sie erforderliche Heranziehung einer besonderen Pflegekraft vom Gesetz eine Kostenübernahme vorgesehen ist. - BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
Auszug aus BVerwG, 04.08.1998 - 5 PKH 13.98
Wegen der Unentgeltlichkeit hat der Senat nicht nur eine Vergütung von Pflegeleistungen nahestehender Personen, sondern auch andere finanzielle, einer Vergütung vergleichbare Leistungen der Sozialhilfe zugunsten solcher Pflegepersonen (Entschädigung für Verdienstausfall) für gesetzlich ausgeschlossen gehalten (s. Beschluß vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - ). - BVerwG, 12.04.1988 - 5 ER 269.86
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1998 - 5 PKH 13.98
Daraus folgt, daß eine "nahestehende Person" im Sinne des Gesetzes nicht zugleich eine "besondere Pflegekraft" sein kann bzw. daß, anders ausgedrückt, zu dem Personenkreis der "besonderen Pflegekräfte" nicht auch eine "nahestehende Pflegeperson" gehören kann (Beschluß des Senats vom 12. April 1988 - BVerwG 5 ER 269.86 und 208.87 - ).