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   BVerwG, 20.06.2018 - 5 B 4.18   

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https://dejure.org/2018,19981
BVerwG, 20.06.2018 - 5 B 4.18 (https://dejure.org/2018,19981)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 5 B 4.18 (https://dejure.org/2018,19981)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 5 B 4.18 (https://dejure.org/2018,19981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig hinsichtlich Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Versagung der Beihilfe wegen fehlender allgemeiner wissenschaftlicher Anerkennung der "MBST®-KernspinResonanzTherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig hinsichtlich Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Versagung der Beihilfe wegen fehlender allgemeiner wissenschaftlicher Anerkennung der "MBST®-KernspinResonanzTherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2018 - 5 B 4.18
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne dieser Vorschrift ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 12 m.w.N.).

    Insbesondere legt sie - was erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 4 Rn. 84; Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 22, jeweils m.w.N.) - nicht dar, dass die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruhte, objektiv willkürlich wäre oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtete.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2018 - 5 B 4.18
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2018 - 5 B 4.18
    Insbesondere legt sie - was erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 4 Rn. 84; Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 22, jeweils m.w.N.) - nicht dar, dass die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruhte, objektiv willkürlich wäre oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtete.
  • BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 23.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2018 - 5 B 4.18
    Insbesondere legt sie - was erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 4 Rn. 84; Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 22, jeweils m.w.N.) - nicht dar, dass die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruhte, objektiv willkürlich wäre oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtete.
  • OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 6 U 41/19

    Anforderungen an Vollstreckungsgegenklage nach Verurteilung zur Unterlassung

    aa) Dies ergibt sich unter anderem aus der Entscheidung des OVG NRW vom 19.10.2017, Az. 1 A 1712/14, zit. nach juris, (nachgehend BVerwG, Beschl. v. 20.6.2018 - 5 B 4/18).

    aa) Dies ergibt sich unter anderem aus der Entscheidung des OVG NRW vom 19.10.2017, Az. 1 A 1712/14, zit. nach juris, (nachgehend BVerwG, Beschl. v. 20.6.2018 - 5 B 4/18).

  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290

    Anhörungsrüge erfolglos wegen fehlender Darlegung der Verletzung des rechtlichen

    Bei Mängeln der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 13.6.2019 - 5 B 29.18 - juris Rn. 10; B.v. 20.6.2018 - 5 B 4.18 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.10.2018 - 5 B 35.18

    Verwerfung der Gegenvorstellung hinsichtlich Zulassung neben der Anhörungsrüge

    Der Kläger hat lediglich vorgetragen, dass sein Prozessvertreter zu 1 wegen einer angeblichen Erkrankung nicht in der Lage gewesen sei, ihm die Zustellung bzw. das Zustelldatum des angegriffenen Beschlusses des Senats vom 20. Juni 2018 - BVerwG 5 B 4.18 - "fristgerecht" zur Kenntnis zu geben.
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